Kant: AA IV, Grundlegung zur Metaphysik der ... , Seite 449 |
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Text (Kant):
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| 01 | sahen nur, daß wir sie voraussetzen müssen, wenn wir uns ein Wesen als | ||||||
| 02 | vernünftig und mit Bewußtsein seiner Causalität in Ansehung der Handlungen, | ||||||
| 03 | d. i. mit einem Willen, begabt uns denken wollen, und so finden | ||||||
| 04 | wir, daß wir aus eben demselben Grunde jedem mit Vernunft und Willen | ||||||
| 05 | begabten Wesen diese Eigenschaft, sich unter der Idee seiner Freiheit zum | ||||||
| 06 | Handeln zu bestimmen, beilegen müssen. | ||||||
| 07 | Es floß aber aus der Voraussetzung dieser Ideen auch das Bewußtsein | ||||||
| 08 | eines Gesetzes zu handeln: daß die subjectiven Grundsätze der Handlungen | ||||||
| 09 | d. i. Maximen, jederzeit so genommen werden müssen, daß sie auch | ||||||
| 10 | objectiv, d. i. allgemein als Grundsätze, gelten, mithin zu unserer eigenen | ||||||
| 11 | allgemeinen Gesetzgebung dienen können. Warum aber soll ich mich denn | ||||||
| 12 | diesem Princip unterwerfen und zwar als vernünftiges Wesen überhaupt, | ||||||
| 13 | mithin auch dadurch alle andere mit Vernunft begabte Wesen? Ich will | ||||||
| 14 | einräumen, daß mich hiezu kein Interesse treibt, denn das würde keinen | ||||||
| 15 | kategorischen Imperativ geben; aber ich muß doch hieran nothwendig ein | ||||||
| 16 | Interesse nehmen und einsehen, wie das zugeht; denn dieses Sollen ist | ||||||
| 17 | eigentlich ein Wollen, das unter der Bedingung für jedes vernünftige | ||||||
| 18 | Wesen gilt, wenn die Vernunft bei ihm ohne Hindernisse praktisch wäre; | ||||||
| 19 | für Wesen, die wie wir noch durch Sinnlichkeit als Triebfedern anderer | ||||||
| 20 | Art afficirt werden, bei denen es nicht immer geschieht, was die Vernunft | ||||||
| 21 | für sich allein thun würde, heißt jene Nothwendigkeit der Handlung nur | ||||||
| 22 | ein Sollen, und die subjective Nothwendigkeit wird von der objectiven unterschieden. | ||||||
| 24 | Es scheint also, als setzten wir in der Idee der Freiheit eigentlich das | ||||||
| 25 | moralische Gesetz, nämlich das Princip der Autonomie des Willens selbst, | ||||||
| 26 | nur voraus und könnten seine Realität und objective Nothwendigkeit nicht | ||||||
| 27 | für sich beweisen, und da hätten wir zwar noch immer etwas ganz Beträchtliches | ||||||
| 28 | dadurch gewonnen, daß wir wenigstens das ächte Princip genauer, | ||||||
| 29 | als wohl sonst geschehen, bestimmt hätten, in Ansehung seiner Gültigkeit | ||||||
| 30 | aber und der praktischen Nothwendigkeit, sich ihm zu unterwerfen, wären | ||||||
| 31 | wir um nichts weiter gekommen; denn wir könnten dem, der uns fragte, | ||||||
| 32 | warum denn die Allgemeingültigkeit unserer Maxime, als eines Gesetzes, | ||||||
| 33 | die einschränkende Bedingung unserer Handlungen sein müsse, und worauf | ||||||
| 34 | wir den Werth gründen, den wir dieser Art zu handeln beilegen, der so | ||||||
| 35 | groß sein soll, daß es überall kein höheres Interesse geben kann, und wie | ||||||
| 36 | es zugehe, daß der Mensch dadurch allein seinen persönlichen Werth zu | ||||||
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