Kant: AA IV, Prolegomena zu einer jeden ... , Seite 298 |
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01 | Empirische Urtheile, sofern sie objective Gültigkeit haben, | ||||||
02 | sind Erfahrungsurtheile; die aber, so nur subjectiv gültig sind, nenne | ||||||
03 | ich bloße Wahrnehmungsurtheile. Die letztern bedürfen keines reinen | ||||||
04 | Verstandesbegriffs, sondern nur der logischen Verknüpfung der Wahrnehmungen | ||||||
05 | in einem denkenden Subject. Die erstern aber erfordern jederzeit | ||||||
06 | über die Vorstellungen der sinnlichen Anschauung noch besondere, im Verstande | ||||||
07 | ursprünglich erzeugte Begriffe, welche es eben machen, daß | ||||||
08 | das Erfahrungsurtheil objectiv gültig ist. | ||||||
09 | Alle unsere Urtheile sind zuerst bloße Wahrnehmungsurtheile: sie | ||||||
10 | gelten blos für uns, d. i. für unser Subject, und nur hinten nach geben | ||||||
11 | wir ihnen eine neue Beziehung, nämlich auf ein Object, und wollen, daß | ||||||
12 | es auch für uns jederzeit und eben so für jedermann gültig sein solle; denn | ||||||
13 | wenn ein Urtheil mit einem Gegenstande übereinstimmt, so müssen alle | ||||||
14 | Urtheile über denselben Gegenstand auch unter einander übereinstimmen, | ||||||
15 | und so bedeutet die objective Gültigkeit des Erfahrungsurtheils nichts | ||||||
16 | anders, als die nothwendige Allgemeingültigkeit desselben. Aber auch umgekehrt, | ||||||
17 | wenn wir Ursache finden, ein Urtheil für nothwendig allgemeingültig | ||||||
18 | zu halten (welches niemals auf der Wahrnehmung, sondern dem | ||||||
19 | reinen Verstandesbegriffe beruht, unter dem die Wahrnehmung subsumirt | ||||||
20 | ist), so müssen wir es auch für objectiv halten, d. i. daß es nicht blos eine | ||||||
21 | Beziehung der Wahrnehmung auf ein Subject, sondern eine Beschaffenheit | ||||||
22 | des Gegenstandes ausdrücke; denn es wäre kein Grund, warum | ||||||
23 | anderer Urtheile nothwendig mit dem meinigen übereinstimmen müßten, | ||||||
24 | wenn es nicht die Einheit des Gegenstandes wäre, auf den sie sich alle beziehen, | ||||||
25 | mit dem sie übereinstimmen und daher auch alle unter einander | ||||||
26 | zusammenstimmen müssen. | ||||||
27 | § 19. |
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28 | Es sind daher objective Gültigkeit und nothwendige Allgemeingültigkeit | ||||||
29 | (für jedermann) Wechselbegriffe, und ob wir gleich das Object an sich | ||||||
30 | nicht kennen, so ist doch, wenn wir ein Urtheil als gemeingültig und mithin | ||||||
31 | nothwendig ansehen, eben darunter die objective Gültigkeit verstanden. | ||||||
32 | Wir erkennen durch dieses Urtheil das Object (wenn es auch sonst, wie es | ||||||
33 | an sich selbst sein möchte, unbekannt bliebe) durch die allgemeingültige | ||||||
34 | und nothwendige Verknüpfung der gegebenen Wahrnehmungen; und da | ||||||
35 | dieses der Fall von allen Gegenständen der Sinne ist, so werden Erfahrungsurtheile | ||||||
36 | ihre objective Gültigkeit nicht von der unmittelbaren Erkenntniß | ||||||
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