Kant: AA IV, Kritik der reinen Vernunft ... , Seite 096

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Lehrgebäudes unter dem Namen der transscendentalen Dialektik      
  02 erfordere.      
           
  03 Verstand und Urtheilskraft haben demnach ihren Kanon des objectiv      
  04 gültigen, mithin wahren Gebrauchs in der transscendentalen Logik und      
  05 gehören also in ihren analytischen Theil. Allein Vernunft in ihren Versuchen,      
  06 über Gegenstände a priori etwas auszumachen und das Erkenntniß      
  07 über die Grenzen möglicher Erfahrung zu erweitern, ist ganz und gar      
  08 dialektisch, und ihre Scheinbehauptungen schicken sich durchaus nicht in      
  09 einen Kanon, dergleichen doch die Analytik enthalten soll.      
           
  10 Die Analytik der Grundsätze wird demnach lediglich ein Kanon      
  11 für die Urtheilskraft sein, der sie lehrt, die Verstandesbegriffe, welche      
  12 die Bedingung zu Regeln a priori enthalten, auf Erscheinungen anzuwenden.      
  13 Aus dieser Ursache werde ich, indem ich die eigentlichen Grundsätze      
  14 des Verstandes zum Thema nehme, mich der Benennung einer      
  15 Doctrin der Urtheilskraft bedienen, wodurch dieses Geschäfte genauer      
  16 bezeichnet wird.      
           
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Einleitung.

     
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Von der transscendentalen Urtheilskraft überhaupt.

     
           
  19 Wenn der Verstand überhaupt als das Vermögen der Regeln erklärt      
  20 wird, so ist Urtheilskraft das Vermögen unter Regeln zu subsumiren,      
  21 d. i. zu unterscheiden, ob etwas unter einer gegebenen Regel ( casus datae      
  22 legis ) stehe, oder nicht. Die allgemeine Logik enthält gar keine Vorschriften      
  23 für die Urtheilskraft und kann sie auch nicht enthalten. Denn da sie      
  24 von allem Inhalte der Erkenntniß abstrahirt, so bleibt ihr nichts      
  25 übrig als das Geschäfte, die bloße Form der Erkenntniß in Begriffen,      
  26 Urtheilen und Schlüssen analytisch aus einander zu setzen und dadurch      
  27 formale Regeln alles Verstandesgebrauchs zu Stande zu bringen. Wollte sie      
  28 nun allgemein zeigen, wie man unter diese Regeln subsumiren, d. i. unterscheiden      
  29 sollte, ob etwas darunter stehe oder nicht, so könnte dieses nicht      
  30 anders als wieder durch eine Regel geschehen. Diese aber erfordert eben      
  31 darum, weil sie eine Regel ist, aufs neue eine Unterweisung der Urtheilskraft,      
  32 und so zeigt sich, daß zwar der Verstand einer Belehrung und Ausrüstung      
  33 durch Regeln fähig, Urtheilskraft aber ein besonderes Talent sei,      
  34 welches gar nicht belehrt, sondern nur geübt sein will. Daher ist diese      
  35 auch das Specifische des so genannten Mutterwitzes, dessen Mangel keine      
           
     

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