Kant: AA IV, Kritik der reinen Vernunft ... , Seite 058 |
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01 | müssen. Ein solcher Zusammenhang aber giebt eine Regel an die Hand, | ||||||
02 | nach welcher jedem reinen Verstandesbegriff seine Stelle und allen insgesammt | ||||||
03 | ihre Vollständigkeit a priori bestimmt werden kann, welches alles | ||||||
04 | sonst vom Belieben oder dem Zufall abhängen würde. | ||||||
05 | Des |
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06 | Transscendentalen Leitfadens der Entdeckung aller |
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07 | reinen Verstandesbegriffe |
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08 | Erster Abschnitt. |
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09 | Von dem logischen Verstandesgebrauche überhaupt. |
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10 | Der Verstand wurde oben blos negativ erklärt: durch ein nichtsinnliches | ||||||
11 | Erkenntnisvermögen. Nun können wir unabhängig von der Sinnlichkeit | ||||||
12 | keiner Anschauung theilhaftig werden. Also ist der Verstand kein | ||||||
13 | Vermögen der Anschauung. Es giebt aber außer der Anschauung keine | ||||||
14 | andere Art zu erkennen, als durch Begriffe. Also ist die Erkenntniß eines | ||||||
15 | jeden, wenigstens des menschlichen Verstandes eine Erkenntniß durch Begriffe, | ||||||
16 | nicht intuitiv, sondern discursiv. Alle Anschauungen, als sinnlich, | ||||||
17 | beruhen auf Affectionen, die Begriffe also auf Functionen. Ich verstehe | ||||||
18 | aber unter Function die Einheit der Handlung, verschiedene Vorstellungen | ||||||
19 | unter einer gemeinschaftlichen zu ordnen. Begriffe gründen sich also auf | ||||||
20 | der Spontaneität des Denkens, wie sinnliche Anschauungen auf der Receptivität | ||||||
21 | der Eindrücke. Von diesen Begriffen kann nun der Verstand | ||||||
22 | keinen andern Gebrauch machen, als daß er dadurch urtheilt. Da keine | ||||||
23 | Vorstellung unmittelbar auf den Gegenstand geht, als blos die Anschauung, | ||||||
24 | so wird ein Begriff niemals auf einen Gegenstand unmittelbar, sondern | ||||||
25 | auf irgend eine andre Vorstellung von demselben (sie sei Anschauung | ||||||
26 | oder selbst schon Begriff) bezogen. Das Urtheil ist also die mittelbare Erkenntniß | ||||||
27 | eines Gegenstandes, mithin die Vorstellung einer Vorstellung | ||||||
28 | desselben. In jedem Urtheil ist ein Begriff, der für viele gilt und unter | ||||||
29 | diesem Vielen auch eine gegebene Vorstellung begreift, welche letztere dann | ||||||
30 | auf den Gegenstand unmittelbar bezogen wird. So bezieht sich z. B. in | ||||||
31 | dem Urtheile: alle Körper sind theilbar, der Begriff des Theilbaren | ||||||
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