Kant: AA IV, Kritik der reinen Vernunft ... , Seite 049

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 nur die letzte Hand zu ihrer Berichtigung und Vollkommenheit bedarf.      
  02 Denn man muß die Gegenstände schon in ziemlich hohem Grade kennen,      
  03 wenn man die Regeln angeben will, wie sich eine Wissenschaft von ihnen      
  04 zu Stande bringen lasse.      
           
  05 Die allgemeine Logik ist nun entweder die reine, oder die angewandte      
  06 Logik. In der ersteren abstrahiren wir von allen empirischen Bedingungen,      
  07 unter denen unser Verstand ausgeübt wird, z. B. vom Einfluß      
  08 der Sinne, vom Spiele der Einbildung, den Gesetzen des Gedächtnisses,      
  09 der Macht der Gewohnheit, der Neigung etc., mithin auch den      
  10 Quellen der Vorurtheile, ja gar überhaupt von allen Ursachen, daraus      
  11 uns gewisse Erkenntnisse entspringen oder unterschoben werden mögen,      
  12 weil sie blos den Verstand unter gewissen Umständen seiner Anwendung      
  13 betreffen, und, um diese zu kennen, Erfahrung erfordert wird. Eine allgemeine,      
  14 aber reine Logik hat es also mit lauter Principien a priori      
  15 zu thun und ist ein Kanon des Verstandes und der Vernunft, aber      
  16 nur in Ansehung des Formalen ihres Gebrauchs, der Inhalt mag sein,      
  17 welcher er wolle (empirisch oder transscendental). Eine allgemeine      
  18 Logik heißt aber alsdann angewandt, wenn sie auf die Regeln des Gebrauchs      
  19 des Verstandes unter den subjectiven empirischen Bedingungen,      
  20 die uns die Psychologie lehrt, gerichtet ist. Sie hat also empirische Principien,      
  21 ob sie zwar in so fern allgemein ist, daß sie auf den Verstandesgebrauch      
  22 ohne Unterschied der Gegenstände geht. Um deswillen ist sie      
  23 auch weder ein Kanon des Verstandes überhaupt, noch ein Organon besondrer      
  24 Wissenschaften, sondern lediglich ein Kathartikon des gemeinen      
  25 Verstandes.      
           
  26 In der allgemeinen Logik muß also der Theil, der die reine Vernunftlehre      
  27 ausmachen soll, von demjenigen gänzlich abgesondert werden,      
  28 welcher die angewandte (obzwar noch immer allgemeine) Logik ausmacht.      
  29 Der erstere ist eigentlich nur allein Wissenschaft, obzwar kurz und trocken,      
  30 und wie es die schulgerechte Darstellung einer Elementarlehre des Verstandes      
  31 erfordert. In dieser müssen also die Logiker jederzeit zwei Regeln      
  32 vor Augen haben:      
           
  33 1) Als allgemeine Logik abstrahirt sie von allem Inhalt der Verstandeserkenntniß      
  34 und der Verschiedenheit ihrer Gegenstände und hat mit      
  35 nichts, als der bloßen Form des Denkens zu tun.      
           
  36 2) Als reine Logik hat sie keine empirische Principien, mithin schöpft      
  37 sie nichts (wie man sich bisweilen überredet hat) aus der Psychologie, die      
           
     

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