Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 389 |
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01 | In den Maximen liegt die Tugend nicht in einer langen Gewohnheit | ||||||
02 | wie Cochius. | ||||||
03 | Aber die Tugendlehre geht nicht immer auf Stärke sondern Zweck | ||||||
04 | Warum das Übel was allen begegnet dadurch erträglich wird z. B. | ||||||
05 | daß alle sterben müssen. - Pest. Glückseeligkeit des Wahns aus der bloßen | ||||||
06 | Vergleichung. Ist ein ideales Übel das was aus dem Nacheinander seyn | ||||||
07 | der Zufälle folgt. Daß das Gute den Schluß macht ist davon unterschieden. | ||||||
08 | LBl E 52 R II 193-194 |
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09 | Zu jeder Handlung aus freyer Willkühr gehört erstlich der Gegenstand | ||||||
10 | der letzteren (das Materiale) der Zweck: zweytens dasjenige im | ||||||
11 | Zweck was den objectiven Bestimmungsgrund der Willkühr ausmacht (das | ||||||
12 | Formale) d. i. die Absicht (intentio animi) drittens die Triebfeder als | ||||||
13 | der subjective Bestimmungsgrund derselben (elater animi) | ||||||
14 | Von der Triebfeder in der Vorstellung seiner Pflicht (dem Gesetz) | ||||||
15 | Weil die Tugendlehre nur weite Pflichten enthält, welche auf die | ||||||
16 | Maxime der Handlungen gehen diese Handlungen selbst aber nicht so wie | ||||||
17 | in der Rechtslehre bestimmen so wird es eine Art von Dialectik der practischen | ||||||
18 | Vernunft geben welche einen Wiederstreit der Maximen veranlaßt | ||||||
19 | der zwar nicht eine Antinomie heißen kann (denn es ist nicht Wiederstreit | ||||||
20 | der Gesetze) aber doch eine Casuistik d. i. ein Inbegriff von Aufgaben | ||||||
21 | für die Urtheilskraft zu Unterscheidung dessen was in vorkommenden | ||||||
22 | Fällen ethisch=erlaubt sey oder nicht. Ein solcher Inbegriff kann nie als | ||||||
23 | Wissenschaft (systematisch) sondern nur fragmentarisch aufgestellt werden | ||||||
24 | und ist großer Vermehrungen und mancher neuer Entdeckung über die | ||||||
25 | moralische Anlage der Menschen fähig deren Entwickelung ob sie zwar unmittelbar | ||||||
26 | blos auf theoretische Erkentnis abgezweckt ist dennoch das Gemüth | ||||||
27 | stärkt Interesse für die Sittlichkeit überhaupt erweckt und indireckt | ||||||
28 | darauf hinwirkt welches bey der bloßen Rechtslehre nicht stattfindet die | ||||||
29 | geradezu auf Handlungen geht und einerseits für vorkommende Fälle bestimmte | ||||||
30 | Gesetze enthält die der Urtheilskraft kein freyes Spiel übrig | ||||||
31 | lassen andererseits mit äußerem Zwang begleitet sind und für die Tugendfertigkeit | ||||||
32 | keine Übung bey sich führen. | ||||||
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