Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 389

   
         
 

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  01 In den Maximen liegt die Tugend nicht in einer langen Gewohnheit    
  02 wie Cochius.    
         
  03 Aber die Tugendlehre geht nicht immer auf Stärke sondern Zweck    
         
  04 Warum das Übel was allen begegnet dadurch erträglich wird z. B.    
  05 daß alle sterben müssen. - Pest. Glückseeligkeit des Wahns aus der bloßen    
  06 Vergleichung. Ist ein ideales Übel das was aus dem Nacheinander seyn    
  07 der Zufälle folgt. Daß das Gute den Schluß macht ist davon unterschieden.    
         
  08

LBl E 52 R II 193-194

   
         
  09 Zu jeder Handlung aus freyer Willkühr gehört erstlich der Gegenstand    
  10 der letzteren (das Materiale) der Zweck: zweytens dasjenige im    
  11 Zweck was den objectiven Bestimmungsgrund der Willkühr ausmacht (das    
  12 Formale) d. i. die Absicht (intentio animi) drittens die Triebfeder als    
  13 der subjective Bestimmungsgrund derselben (elater animi)    
         
  14 Von der Triebfeder in der Vorstellung seiner Pflicht (dem Gesetz)    
         
  15 Weil die Tugendlehre nur weite Pflichten enthält, welche auf die    
  16 Maxime der Handlungen gehen diese Handlungen selbst aber nicht so wie    
  17 in der Rechtslehre bestimmen so wird es eine Art von Dialectik der practischen    
  18 Vernunft geben welche einen Wiederstreit der Maximen veranlaßt    
  19 der zwar nicht eine Antinomie heißen kann (denn es ist nicht Wiederstreit    
  20 der Gesetze) aber doch eine Casuistik d. i. ein Inbegriff von Aufgaben    
  21 für die Urtheilskraft zu Unterscheidung dessen was in vorkommenden    
  22 Fällen ethisch=erlaubt sey oder nicht. Ein solcher Inbegriff kann nie als    
  23 Wissenschaft (systematisch) sondern nur fragmentarisch aufgestellt werden    
  24 und ist großer Vermehrungen und mancher neuer Entdeckung über die    
  25 moralische Anlage der Menschen fähig deren Entwickelung ob sie zwar unmittelbar    
  26 blos auf theoretische Erkentnis abgezweckt ist dennoch das Gemüth    
  27 stärkt Interesse für die Sittlichkeit überhaupt erweckt und indireckt    
  28 darauf hinwirkt welches bey der bloßen Rechtslehre nicht stattfindet die    
  29 geradezu auf Handlungen geht und einerseits für vorkommende Fälle bestimmte    
  30 Gesetze enthält die der Urtheilskraft kein freyes Spiel übrig    
  31 lassen andererseits mit äußerem Zwang begleitet sind und für die Tugendfertigkeit    
  32 keine Übung bey sich führen.    
         
         
     

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