Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 388 |
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01 | practische Vernunft ihm) das Gesetz geben. - Die Gesetze die uns ein | ||||||
02 | Anderer giebt betreffen das äußere Mein und Dein, blos den formalen | ||||||
03 | Bedingungen der Freyheit gemäs und sind alle (im privatrecht) negativ. | ||||||
04 | Die ich mir nur selbst geben kann stimmen mit der (äußeren) Freyheit | ||||||
05 | immer zusammen und würden also keine Einschränkung der Freyheit | ||||||
06 | bey sich führen wenn das innere Gesetz nicht ein Obiect des Willens | ||||||
07 | zum Zweck machte und dadurch eine Pflicht gründete. | ||||||
08 | Tugendgesinnung in Ansehung | Tugendpflicht (äußerlich) | |||||
09 | aller Pflicht (innnerlich) | ||||||
10 | obligatio stricte ethica | obligatio ethica lata | |||||
11 | Zweck der Menschheit | Zweck der Menschen | |||||
12 | in unserer eigenen Person | ||||||
13 | eigene Vollkommenheit | fremde Glückseeligkeit | |||||
14 | Tugendgesinnung | ||||||
15 | Tugend - Untugend (nequitia) - Laster. | ||||||
16 | Eigene Vollkommenheit als Zweck ist entweder stricte oder late | ||||||
17 | Tugendpflicht gegen sich selbst Alle Tugendpflicht hat nur eine innere | ||||||
18 | Verbindlichkeit zum Grunde obgleich das Subject dem ich verbunden | ||||||
19 | bin außer mir ist weil es ein Zweck ist zu dem ich verbunden bin ihn zu | ||||||
20 | haben. | ||||||
21 | Die Pflicht kann eine äußere seyn. | ||||||
22 | Ethic ist das System der Zwecke die zugleich Pflichten sind. - Alle | ||||||
23 | Gesetzgebung ist also innere. - Also System der Pflichten aus innerer | ||||||
24 | Gesetzgebung. - Der ethische Imperativ ist: handle so daß Du wollen | ||||||
25 | kannst die Maxime Deiner Handlung solle ein allgemeines Gesetz werden. | ||||||
26 | Da also das Gesetz nicht blos als aus Deiner Vernunft sondern auch | ||||||
27 | als aus Deinem Willen entsprungen betrachtet wird so ist die Gesetzgebung | ||||||
28 | immer innerlich. | ||||||
29 | Tugend ist das Vermögen der Beherrschung seiner Neigungen als | ||||||
30 | Hindernisse der practischen Vernunft; also der Herrschaft über sich selbst. | ||||||
31 | In so fern kann in der Tugend kein Unterschied, als nur der Grade seyn. | ||||||
32 | Der Unterschied der Neigungen als Hindernisse macht also eigentlich den | ||||||
33 | materialen Unterschied der Tugenden und so fern giebts viele. | ||||||
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