Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 328

   
         
 

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  01 Ich acqvirire jederzeit durch eine Handlung und zwar rechtlich nur    
  02 durch eine solche wodurch ich die Willkühr anderer einschränke d. i. die    
  03 sich nicht blos auf Sachen sondern vermittelst der Personen auf Sachen    
  04 bezieht. 1. Durch blos einseitige um die Vereinigung der Willkühr möglich    
  05 2 durch doppelseitige um sie wirklich 3 durch einseitige welche die    
  06 doppelseitige nothwendig macht.    
         
  07 Eine Handlung wodurch ich einen Andern verbindlich mache zu    
  08 etwas daraus mir ein Vortheil zuwächst ist eine Erwerbung. Ist die    
  09 Handlung einseitig so ist diese Ursprünglich - Eine solche Erwerbung    
  10 muß möglich seyn; denn sonst würde ich in Ansehung des zufälligen    
  11 Mein von anderer Willkühr jederzeit abhängen ob ich zwar seiner Freyheit    
  12 nicht Abbruch thue. Weil aber des Andern Freyheit doch auch von meiner    
  13 bloßen Willkühr abhängig gemacht würde wenn es blos bey mir stände    
  14 ihn wozu verbindlich zu machen so würde wenn es von jedes einzelnen    
  15 Willkühr abhinge andere verbindlich zu machen (ich andere durch acqvisitionem    
  16 originariam des Bodens und andere mich indem sie mich daran    
  17 hinderten) so muß eine Bedingung möglich seyn dadurch dieser Wiederstreit    
  18 der Willkühr aufgehoben wird d. i. die Idee einer möglichen Vereinigung    
  19 der Willkühr: in Beziehung auf welchen und die Möglichkeit desselben    
  20 der Wille aller einstimmig werden kan und diese Idee enthält die    
  21 oberste Bedingung aller erwerblichen Rechte. Er ist die synthetische Einheit    
  22 der freyen Willkühr a priori die dem Begriffe des Erwerbs zum    
  23 Grunde liegt.    
         
  24 Diese Sätze aber setzen voraus daß die Existenz der Menschen allgemein    
  25 von einem solchen Besitz abhange worauf sich denn ein Recht gründet    
  26 anderer Einstimmung zu einem Princip der Möglichkeit derselben anzunehmen.    
         
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  30 s kan ich den 8ten § nicht einrücken (auch kan ich daß Achtung fürs Gesetz    
  31 ...    
  32 den höchsten Zwek der Vernunft gelten lassen) nämlich einen nach    
  33 Bedürfnissen    
  34 ...    
  35 die Anwendung näher bestimten materialen Zwek. Also auch nicht den    
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