Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 327

   
         
 

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  01 Verstandesbegriffen der Relation (der practischen Categorie habere)    
  02 vorgestellt in der Antithesis aber als sinnlich=bestimmtes (phänomenon)    
  03 äußeres Verhältnis in Raum und Zeit genommen und so können alle    
  04 beyde Sätze wahr seyn und was nach bloßen Verstandesbegriffen des    
  05 Besitzes absolut möglich ist das kan auch nach sinnlich bestimmten Begriffen    
  06 unmöglich seyn wenn man nicht eine einschränkende Bedingung    
  07 hinzufügt und diese ist das synthetische Princip der Vereinigung der    
  08 Willkühr verschiedener Menschen zu einer gemeinschaftlichen wodurch    
  09 allein die Erweiterung der Rechte der Menschen über die angebohrne    
  10 möglich ist. - So sind synthetische Rechtssätze a priori möglich. - Der    
  11 Besitz bleibt in dieser idealischen Vereinigung immer als poßeßio noumenon    
  12 wenn gleich die des phaenomens fehlt, als blos rechtlicher    
  13 Besitz in dem gemeinschaftlichen Willen.    
         
  14 13) Nur in der Idee eines vereinigten Willens zweyer gegen einander    
  15 im Rechtsverhältnisse über einen äußeren Gegenstand der Willkühr    
  16 stehender Theile ist es möglich etwas äußeres als das Seine zu haben. -    
  17 Denn es ist nur mein so fern ich mir mich auch als im blos rechtlichen Besitz    
  18 des Gegenstandes denken kan d. i. ob ich mich gleich nicht im physischen    
  19 Besitz befinde. Da aber alsdann die Sache wirklich in Keines Besitz ist    
  20 so muß sie in der bloßen Willkühr aufbehalten werden - diese aber kann    
  21 nur die gemeinschaftliche Willkühr seyn als die im Besitz des Gegenstandes    
  22 ist virtualiter nicht localiter oder temporaliter.    
         
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LBl E 68 R II 234-235, 233-234

   
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Zweite Seite

   
         
  25 Die Erwerbung durch occupation, durch acceptation, durch    
  26 subjection. Durch die erste werden die Sachen als von Menschen (nicht    
  27 umgekehrt) abhängig betrachtet in Ansehung ihres Gebrauchs. Durch    
  28 die zweyte die Menschen von einander in Ansehung jedes seiner Willkühr.    
  29 Durch die dritte der Zustand des einen vom Zustande des andern mithin    
  30 seine Existenz (in Ansehung der Ernährung und Beschützung) 1) Die    
  31 Möglichkeit der Erzeugung der Menschen durch fleischliche Verbindung    
  32 2) Das Verhältnis zu den wirklich Erzeugten 3) die Nothwendigkeit des    
  33 Gehorsams aus dem Bedürfnis der Ernährung oder Erhaltung überhaupt:    
  34 die häusliche Erhaltung des Gesindes.    
         
         
     

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