Kant: AA XXIII, I. Zusammenhängender, signierter ... , Seite 228

   
         
 

Zeile:

 

Text (Kant):

 

Verknüpfungen:

 

 

 
  01 Von der Categorie der Gemeinschaft in der 3ten Numer.    
         
  02 Von der Erwerbung durch erste Besitznehmung.    
         
  03 Sie ist nichts als Erwerbung eines Prärogativs der Zuerkennung    
  04 des Rechts vor aller bürgerlichen aber künftig zu erwartenden ja darum    
  05 zu stiftenden bürgerlichen Gesellschaft. - Der den gegenwärtigen virtuellen    
  06 Besitzer vertreiben will thut ihm Unrecht ohne daß er doch dieses    
  07 sein Eigenthum (welches er nicht hat) antastet. Denn er hindert ihn den    
  08 ersten Schritt zu Errichtung alles Eigenthums in Sachen zu thun    
         
  09 qui prior tempore potior iure est d. i. obgleich er kein Eigenthum    
  10 erworben hat so hat er doch ein Recht von einem Richter geurtheilt zu    
  11 werden erworben. Er thut dem andern nicht unrecht dem er wiedersteht.    
         
  12

Vierte Seite

   
         
  13 Diese Begriffe aber der synthetischen Einheit a priori von der    
  14 Willkühr sind allein nicht hinreichend zum Erkentnis daß etwas Mein    
  15 oder Dein sey und könnten so wie die Categorien der Größe, Ursache etc.    
  16 leer seyn. Also müssen Bedingungen a priori unter denen Objecte der    
  17 Willkühr gegeben werden d. i. Anschauung muß dazu genommen werden    
  18 um ein Erkentnis von Mein und Dein außer mir zu bekommen; aber    
  19 Anschauung a priori um zum Schema der Begriffe in den Grundsätzen    
  20 des Mein und Dein welche auf Gegenstände möglicher Erfahrung gehen    
  21 zu dienen. Dieser Schematism eines Rechts außer mir ist nun    
         
  22 a) das Verhältnis des Gegenstandes der Willkühr außer mir im    
  23 Raume, b) der Willkühr anderer zu der meinigen in der Zeit c) der    
  24 Personen gegen einander so fern die eine zum Mein oder Dein der andern    
  25 gehören kan - und zwar so fern ihre Willkühr durch Raum oder Zeit    
  26 oder durch ihr eigen Vermögen ihren Zustand in diesen selbst zu bestimmen    
  27 von dem Object getrennt sind.    
         
  28 Sachen also (weil die keine freye Willkühr haben welche wiedersprechen    
  29 kann) können durch einseitige Willkühr aber nur zu einem auf    
  30 die Bedingungen der Möglichkeit der doppelseitigen in Ansehung    
  31 desselben Objects eingeschränkten Besitz erworben werden. Leistungen    
  32 einer anderen Person nur durch die Wirklichkeit einer doppelseitigen    
  33 Einstimmung. Endlich Personen ad instar der Sachen nur durch die    
  34 Nothwendigkeit der wechselseitigen Vereinigung.    
         
         
     

[ Seite 227 ] [ Seite 229 ] [ Inhaltsverzeichnis ]