Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Zum Ewigen ... , Seite 189

   
         
 

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  01 betrifft so kann von einem Staate nicht verlangt werden daß er    
  02 seine obgleich despotische Verfassung (die aber doch die stärkere in    
  03 Beziehung auf äußere Feinde ist) ablege so lange er Gefahr läuft von    
  04 anderen Staaten so fort verschlungen zu werden; mithin muß bey    
  05 jenem Vorsatz doch auch die Verzögerung der Ausführung bis zu besserer    
  06 Zeitgelegenheit erlaubt seyn.*    
         
  07 Es mag also immer seyn: daß die politisirende Moralisten    
  08 wieder die Staatsklugheit (durch übereilt genommene oder angepriesene    
  09 Maasregeln der Ausführung des Rechtsbegrifs) mannigfaltig fehlen,    
  10 so muß sie die Erfahrung bey ihrem Verstos wieder die Natur doch    
  11 nach und nach in ein besseres Gleis bringen statt dessen die moralisirende    
  12 Politiker durch Beschönigung rechtswiedriger Staatsprincipien    
  13 unter dem Vorwande einer des Guten nach der Idee wie sie die    
  14 Vernunft vorschreibt nicht fähigen menschlichen Natur so viel an ihnen    
  15 ist das Besserwerden unmöglich machen und die Rechtsverletzung verewigen.    
         
         
  17 *Dies sind Erlaubnisgesetze der Vernunft den Stand eines mit    
  18 Ungerechtigkeit behafteten öffentlichen Rechts noch so lange beharren    
  19 zu lassen bis zur völligen Umwältzung alles entweder von selbst gereifft    
  20 oder durch friedliche Mittel der Reife nahe gebracht worden weil doch    
  21 irgend eine rechtliche obzwar nur in geringem Grade rechtmäßige    
  22 Verfassung besser ist als gar keine welches letztere Schicksal die übereilte    
  23 Reform treffen würde. - Die Staatsweisheit wird sich also in dem    
  24 Zustande worinn die Dinge jetzt sind Reformen dem Ideal des öffentlichen    
  25 Rechts angemessen zur Pflicht machen Revolutionen aber wo    
  26 sie die Natur von selbst herbeyführt nicht zum Vorwande der Rechtmäßigkeit    
  27 einer noch größeren Unterdrückung sondern als Gelegenheit    
  28 benutzen eine auf Freiheitsprincipien gegründete gesetzliche Verfassung    
  29 als die einzige gründliche Reform eines Staats zu Stande zu bringen.    
         
         
     

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