Kant: AA XX, Bemerkungen zur ... , Seite 452 |
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| 01 | nicht vollständig seyn würde mithin er diese dritte Art von Recht wenigstens | ||||||
| 02 | problematisch vorher vorstellig machen muß ehe er ein solches als | ||||||
| 03 | untauglich ausstößt. — Also ist es immer ein Fehler an der logischen Vollstandigkeit | ||||||
| 04 | der Eintheilung gewesen daß man die Stelle für den Begrif | ||||||
| 05 | eines auf dingliche Art personlichem Rechts nicht einmal bezeichnet hat um | ||||||
| 06 | dabey wenigstens anzumerken daß der Begriff in derselben als unstatthaft | ||||||
| 07 | ausfalle. — Sollte es auch blos eine Sternschnuppe am juristischen | ||||||
| 08 | Himmel seyn die sich aber doch an dieser Stelle regelmäßig immer einfände | ||||||
| 09 | obzwar sie bey aufmerksamer Beschauung immer verschwände | ||||||
| 10 | so konnte ein solches Phänomen das sich von selbst einstellt nicht mit | ||||||
| 11 | Stillschweigen übergangen werden. | ||||||
| 12 | Ob der Begrif vom Recht eine Andere Person als das Seine zu haben zwar eben nicht als Eigenthümer (sie verleihen verschenken verkaufen | ||||||
| 01 würde δ so | |||||||
| 02 er δ die Unta | |||||||
| 03 Also δ wä ein δ Mangel an g.Z. | |||||||
| 04 gewesen δ wenn die — für g.Z. rechts im Text der Rezension. man fehlt. | |||||||
| 05 Rechts δ: nicht einmal angefuh leergelassen hat | |||||||
| 08 seyn δ welche | |||||||
| 09 bey δ genauer | |||||||
| 10 das v.a. daß | |||||||
| 12 Ob erst: Die der (?) vom Recht eine erste Fassung: von dem Besitz einer zweite Fassung: des Besitzes einer Person δ sie nämlich | |||||||
| 13 haben δ wenn gleich zwar δ wohl | |||||||
| 23-24 Und wäre | |||||||
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