Kant: AA XX, Vorredeentwürfe zur ... , Seite 435 |
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01 | er als reiner Vernunftforscher Verzicht thun muß. — Für Einmischung | ||||||
02 | aber in diese Theologie kan es dem Philosophen nicht angerechnet werden | ||||||
03 | wenn er etwa Stellen aus der Offenbahrungslehre nur zur Erläuterung | ||||||
04 | allenfalls auch Bestätigung seiner Sätze (nach seiner Art sie zu verstehen | ||||||
05 | und auszulegen) herbeyzieht, so wenig wie es dem Lehrer des Naturrechts | ||||||
06 | wenn er aus dem römischen Gesetzbuch Ausdrücke und Formeln | ||||||
07 | braucht (wobey er vielleicht wohl gar andere Folgerungen daraus zieht | ||||||
08 | als die Rechtslehrer des letzteren daraus ableiten) zum Eingriffe angerechnet | ||||||
09 | werden kann so lange er sie als Landesgesetze nur nicht in ihrem | ||||||
10 | Ansehen schmälern will. Denn die philosophische Theologie sucht alsdann | ||||||
11 | dadurch ihre Begriffe zur zu erläutern und ihnen ein gewisses | ||||||
12 | Leben und eine Salbung zu geben aber keineswegs, weder ihre noch die | ||||||
13 | biblische Kenntnis zur reinen Vernunftkentnis zu erweitern oder abzuändern. | ||||||
14 | — Der biblische Theolog behält hiebey immer die Freyheit sich | ||||||
15 | gegen jene Deutungen zu verwahren, den bloßen Vernunftlehrer der | ||||||
16 | Religion der Unzulänglichkeit seiner Einsichten oder auch seiner Unkunde | ||||||
17 | in Ansehung des Sinnes dieser Sprüche zu zeihen ohne daß er ihn in | ||||||
18 | seine Gränzen zurück zu weisen nöthig hat weil er diese nicht überschreitet | ||||||
19 | so lange er es nur mit bloßen Vernunftbeweisen zu thun hat und durch | ||||||
20 | seine Schriftauslegung die er für nichts als Meynung ausgiebt nur den | ||||||
21 | Verdacht des Wiederspruchs mit der Offenbahrung zu heben denkt. — | ||||||
22 | Im Falle aber daß dennoch ein solcher Wiederspruch zwischen der philosophischen | ||||||
23 | und biblischen Theologie wirklich wäre was da auf einer oder | ||||||
24 | der Anderen Seite Rechtens sey, ob eine von beyden für Conterbande | ||||||
25 | zu erklären oder beyde neben einander ihre Tauglichkeit zum Endzwecke | ||||||
26 | in voller Freyheit versuchen zu lassen davon ist hier noch nicht die Rede | ||||||
27 | sondern nur wer darüber rechtskräftig urtheilen könne ob eine Schrift zu | ||||||
03 Vor wenn δ: Zu dieser Einmischung in fremde Geschäfte kan es aber nicht gerechnet werden δ dieser v.a. einer solchen δ es δ (g.Z.): dem Philosophen nicht zu er erst: der Philosoph etwa g.Z. er — der g.Z. nur g.Z. | |||||||
04 allenfalls g.Z., erst: oder (?) Bestätigung δ derselben | |||||||
05 wie δ: ihm in der es g.Z. | |||||||
07 wobey er g.Z. wohl g.Z. gar δ eine | |||||||
08-09 zum — kann g.Z. | |||||||
09 Landesgesetze δ dadurch nur nicht g.Z. | |||||||
10 Ansehen δ nicht sucht δ sich | |||||||
10-11 alsdann g.Z. | |||||||
12 eine g.Z. aber δ nicht keineswegs — noch g.Z. | |||||||
13 Kenntnis δ g.Z. (bis | |||||||
14 Theolog δ hat | |||||||
15 bloßen g.Z. | |||||||
17 zeihen δ aber in ohne — in g.Z. | |||||||
18 Gränzen δ: die hat er ihm nicht nöthig nöthig hat g.Z. diese erst: sie | |||||||
19 Erste Fassung: mit dem Vernunftvermogen zu thun | |||||||
21 denkt. — δ: Wenn aber der biblische Theolog | |||||||
22 dennoch g.Z. Wiederspruch δ dieser der δ biblischen und | |||||||
26 lassen ergänze: ist | |||||||
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