Kant: AA XX, Vorredeentwürfe zur ... , Seite 435

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 er als reiner Vernunftforscher Verzicht thun muß. — Für Einmischung      
  02 aber in diese Theologie kan es dem Philosophen nicht angerechnet werden      
  03 wenn er etwa Stellen aus der Offenbahrungslehre nur zur Erläuterung      
  04 allenfalls auch Bestätigung seiner Sätze (nach seiner Art sie zu verstehen      
  05 und auszulegen) herbeyzieht, so wenig wie es dem Lehrer des Naturrechts      
  06 wenn er aus dem römischen Gesetzbuch Ausdrücke und Formeln      
  07 braucht (wobey er vielleicht wohl gar andere Folgerungen daraus zieht      
  08 als die Rechtslehrer des letzteren daraus ableiten) zum Eingriffe angerechnet      
  09 werden kann so lange er sie als Landesgesetze nur nicht in ihrem      
  10 Ansehen schmälern will. Denn die philosophische Theologie sucht alsdann      
  11 dadurch ihre Begriffe zur zu erläutern und ihnen ein gewisses      
  12 Leben und eine Salbung zu geben aber keineswegs, weder ihre noch die      
  13 biblische Kenntnis zur reinen Vernunftkentnis zu erweitern oder abzuändern.      
  14 — Der biblische Theolog behält hiebey immer die Freyheit sich      
  15 gegen jene Deutungen zu verwahren, den bloßen Vernunftlehrer der      
  16 Religion der Unzulänglichkeit seiner Einsichten oder auch seiner Unkunde      
  17 in Ansehung des Sinnes dieser Sprüche zu zeihen ohne daß er ihn in      
  18 seine Gränzen zurück zu weisen nöthig hat weil er diese nicht überschreitet      
  19 so lange er es nur mit bloßen Vernunftbeweisen zu thun hat und durch      
  20 seine Schriftauslegung die er für nichts als Meynung ausgiebt nur den      
  21 Verdacht des Wiederspruchs mit der Offenbahrung zu heben denkt. —      
  22 Im Falle aber daß dennoch ein solcher Wiederspruch zwischen der philosophischen      
  23 und biblischen Theologie wirklich wäre was da auf einer oder      
  24 der Anderen Seite Rechtens sey, ob eine von beyden für Conterbande      
  25 zu erklären oder beyde neben einander ihre Tauglichkeit zum Endzwecke      
  26 in voller Freyheit versuchen zu lassen davon ist hier noch nicht die Rede      
  27 sondern nur wer darüber rechtskräftig urtheilen könne ob eine Schrift zu      
           
    03 Vor wenn δ: Zu dieser Einmischung in fremde Geschäfte kan es aber nicht gerechnet werden δ dieser v.a. einer solchen δ es δ (g.Z.): dem Philosophen nicht zu er erst: der Philosoph etwa g.Z. er — der g.Z. nur g.Z.      
    04 allenfalls g.Z., erst: oder (?) Bestätigung δ derselben      
    05 wie δ: ihm in der es g.Z.      
    07 wobey er g.Z. wohl g.Z. gar δ eine      
    08-09 zum — kann g.Z.      
    09 Landesgesetze δ dadurch nur nicht g.Z.      
    10 Ansehen δ nicht sucht δ sich      
    10-11 alsdann g.Z.      
    12 eine g.Z. aber δ nicht keineswegs — noch g.Z.      
    13 Kenntnis δ g.Z. (bis      
    14 Theolog δ hat      
    15 bloßen g.Z.      
    17 zeihen δ aber in ohne — in g.Z.      
    18 Gränzen δ: die hat er ihm nicht nöthig nöthig hat g.Z. diese erst: sie      
    19 Erste Fassung: mit dem Vernunftvermogen zu thun      
    21 denkt. — δ: Wenn aber der biblische Theolog      
    22 dennoch g.Z. Wiederspruch δ dieser der δ biblischen und      
    26 lassen ergänze: ist      
           
           
     

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