Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 610 |
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01 | Die letztere hat drey Formen, aber respublica noumenon ist nur eine und | ||||||
02 | dieselbe. | ||||||
03 | Ein absoluter Monarch kann doch auf republicanische Art regieren, | ||||||
04 | ohne in seiner Stärke einzubüßen. | ||||||
05 | Mir scheint der Begriff einer eingeschränkten Staatsverfassung einen | ||||||
06 | Wiederspruch zu enthalten: denn sie wäre dann nur ein Theil der Gesetzgebenden | ||||||
07 | Macht. | ||||||
08 | S. IV: | ||||||
09 | Die Fortschritte des menschlichen Geschlechts (g zum Besseren ) nach den | ||||||
10 | verschiedenen auf einander wechselseitig wirkenden Völkerschaften können | ||||||
11 | als Entwickelung (g entweder der ) ihrer Naturanlage oder ihrer der moralischen | ||||||
12 | Anlage desselben betrachtet werden. Die erstere sich im Wohlbefinden | ||||||
13 | nach dem Zwecke, den jeder hat, die Zweyte im Wohlverhalten | ||||||
14 | nach demjenigen, den jeder haben soll, es immer weiter zu bringen. -- | ||||||
15 | Die erstere enthalten Das Zu beyden ist die Cultur aller unserer auf | ||||||
16 | beliebige Zwecke gerichteten Vermögen das Mittel, diese zu erreichen, und | ||||||
17 | selbst die der Moralität ist ein solches und (g dient zur Beförderung der ) | ||||||
18 | befördert Fortschritte in pragmatischer (auf Klugheitsregeln und dadurch | ||||||
19 | darnach (g diesem Gemäs ) auf jedes seine eigene Wohlfahrt ab gerichteter) | ||||||
20 | Absicht; so daß die Politik die Lehre, wenn sie gleich die Moral (g sammt | ||||||
21 | der Religion ) für lauter Pedanterey oder bloßes Geziere hält, es doch nicht | ||||||
22 | verschmäht, die Sprache derselben zu führen, weil dadurch auf die Wohlfahrt | ||||||
23 | des Staats (die Einigkeit der Bürger und den Gehorsam der Unterthanen) | ||||||
24 | gewirkt werden kann. Daher es auch noch keine Regierung gewagt, | ||||||
25 | sich frey und offen zu erklären: Recht und Unrecht wären Schimären, | ||||||
26 | auf die sie keine Rücksicht nähme und daß sie dem Zu Folge blos ihren | ||||||
27 | absoluten Willen zum Gesetz mache, sondern sie wendet sich immer an das | ||||||
28 | Rechtsgefühl ihrer Unterthanen als freyer, moralischer Wesen, auf welche | ||||||
29 | sie nie kräftigen Einflus haben kann, wenn sie nicht zugleich dem Rechtsbegriffe | ||||||
30 | derselben, der in der gemeinen Menschenvernunft liegt, wenigstens | ||||||
31 | als einer unumgänglichen Bedingung (conditio sine qua non) huldigt | ||||||
32 | und sich ihrem Ausspruche zugleich mit unterwirft. | ||||||
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