Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 606

     
           
 

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  01 S. II:      
  02 Wenn ein Welcher Monarch (g aus eigener Machtvollkommenheit )      
  03 aussprechen darf: es soll Krieg seyn, und es ist alsdann Krieg, der ist      
  04 ein unbeschränkter Monarch (g und seyn Volk ist nicht frey. ) -- Der      
  05 aber, welcher zuvörderst des bey dem Volk öffentliche Anfrage thun muß,      
  06 ob es einwillige, daß Krieg sey, und wenn dieses sagt, es soll nicht Krieg      
  07 seyn, alsdann auch kein Krieg ist, (g der ist ) ein beschränkter Monarch,      
  08 (g und ein solches Volk ist wahrhaftig frey. ) -- Nun hat Englands König      
  09 constitutionsmäßig das Recht zum ersteren, die Republik Frankreich aber      
  10 noch nur zum letzteren (daß das Directorium den das gesammte Volk repräsentirenden      
  11 Rath befragen muß). Also hat das Staatsoberhaupt in      
  12 England absolute, in Frankreich aber nur blos eingeschränkte Gewalt,      
  13 und das Volk im ersteren ist nicht frey sondern unterjocht, denn welche      
  14 Lasten kann nun der nicht der Grosbrittanische Monarch nun nicht den      
  15 Schultern seiner Unterthanen selbstbeliebig auflegen? So große und eine      
  16 unab auf unabsehbare Zeit drückende, (g in der Folge vielleicht den Gantzen      
  17 Staat umstürtzende ) und selbst die Moralität des Volks direct untergrabende,      
  18 daß an (g das ) Fortschreiten eines des Menschengeschlechts zum      
  19 Besseren (g in einem großen Theil desselben ) nicht allein gar nicht zu denken      
  20 ist und, obgleich die Kunst der Flor (g und Anwachs ) der Künste den Verfall      
  21 noch eine ziemliche Zeit hinhalten kan, gleichwohl der (g nur um desto      
  22 gefahrlichere ) Einsturtz (g früh oder spät ) mit Gewisheit voraus zu sehen ist.      
           
  23 Es ist ein Blendwerk, wodurch man nur Kinder hintergehen kann,      
  24 daß doch das Volk durch seine Repräsentanten im Parlament die Kosten      
  25 zum Kriege (auch das gewaltthätige Pressen der Matrosen) dem Könige      
  26 bewilligen müsse, und sie also abschlagen und dadurch den Krieg verbieten      
  27 könne. Allein abgesehen (g von der Ungereimtheit ), davon daß der      
  28 König zuerst zuvor den Krieg einem anderen Staate ankündigen und      
  29 nachher allererst um die Mittel dazu bey dem Volke, das (g sie ) abschlagen      
  30 kann, wenn es will, Ansuchung thun soll, so muß er doch gewiß wissen, daß      
  31 die Reprä Volksrepräsentanten den Willen nicht haben werden, sie      
  32 abzuschlagen und (der Krieg mag in dies im vorkommenden Falle klug,      
  33 Gerecht, oder beydes nicht seyn). Wodurch kann er dieses aber gewiß      
  34 wissen? Weil er alle Macht Mittel in Händen hat, ihren Willen durch      
  35 den mächtigen Einflus des Eigennutzes zu lenken, wie er will: Die Besetzung      
     

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