Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 587

     
           
 

Zeile:

 

Text:

 

 

 

 
  01 selbst ist, verhängt er die Strafe. --- Einer, der sich bewust ist, er könne      
  02 wohl einmal ein Mörder werden oder Dieb oder Betrüger, kan in so fern      
  03 sein Gesetz geben. Alle geben ein Gesetz für alle, so fern keiner weiß, wie      
  04 er gesinnet seyn werde, doch so, daß ein jeder sich für seine Person redlich      
  05 glaubt.      
           
   

 

8032.   ψ4--ω3.   J 176.
 
     
  07 Ob alte Stiftungen für die kirchliche Verfassung sammt denen Prälaturen      
  08 und Einkünften, ohne jemand zu lädiren, können aufgehoben      
  09 werden. So bald der Begrif von der Landesreligion nicht mehr existirt,      
  10 so hört auch jene Stiftung auf. So waren z. B. solche Summen zum      
  11 Messelesen für Verstorbene legirt. Der Glaube hört auf und der Staat      
  12 wendet es nach der analogie des vormaligen Willens an Aussatzen.      
           
   

 

8033.   ψ3--4.   J 178. 179.
 
     
  14 178: Ein delictum publicum kan nicht verziehen werden, weil das      
  15 Recht oder die Sicherheit des Volks nicht weggegeben werden kan. 179: Ein      
  16 delictum privatum kan verziehen werden. Daher ist es demjenigen, der      
  17 dadurch leidet, einerley, wie der laedens ihn befriedige und er kan es ignoriren,      
  18 weil es eine Sache zwischen ihm und andern privatleuten ist aber      
  19 nicht, wenn die laesio ein delictum publicum war; denn da dadurch der      
  20 ganze Staat lädirt wird, so muß er den laedentem nicht in Nothwendigkeit      
  21 versetzen durch ein ähnliches delictum, das erste zu vergüten.      
           
   

 

8034.   ψ3--4.   J 178.
 
     
  23 Keinem Unterthan komt es zu, sich selbst Genugthuung zu nehmen      
  24 (g Satisfactio privata ). non est iudex in causa propria. Er laedirt dadurch      
  25 seine Mitbürger aber auch seine Obrigkeit und das summum imperium.      
  26 Aber er kan sich in casu necessitatis gegen Gewalt vertheidigen.      
           
   

 

8035.   ψ4--ω3.   J 178. 179.
 
     
  28 178: Die iustitia punitiva hat zur Absicht: 1. den Unterthan aus einem      
  29 schlimmen in einen besseren Bürger umzuwandeln; 2. durch warnende      
     

[ Seite 586 ] [ Seite 588 ] [ Inhaltsverzeichnis ]