Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 573

     
           
 

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    7985.   ψ3--4.   J 99.
 
     
  02 Der nicht unter dem Gesetze steht, ist entweder externus, ein wildfremder,      
  03 exlex und gehört nicht zum Gemeinen wesen, oder er gehört dazu,      
  04 als0 nur als Gesetzgebend und nicht als Glied des gemeinen Wesens, das      
  05 wiederum den Gesetzen unterworfen ist. Der vom Gesetz überhaupt unabhängige      
  06 kann nur ein einziger seyn, denn viele (aristocraten) müssen ein      
  07 Recht unter sich haben. Der Monarch muß für sich allein keine Gewalt haben,      
  08 der Volkswille muß ihm wiederstehen können. Er muß daher nicht das      
  09 Gesetz geben können.      
           
   

 

7986.   ψ? υ--χ? ρ??   J 99.
 
     
  11 Die Potestas exsecutoria (das Staatsoberhaupt als Regirer) ist das      
  12 Recht desselben, daß nach den Gesetzen ein staat bestehe, folglich der den      
  13 Staat seiner Einrichtung nach den Gesetzen conform macht, d. i. die Verfassung      
  14 oder den Zustand desselben so einrichtet, daß den Gesetzen gemäs      
  15 einem jeden (g auch dem Staat selbst ) das seine bestimmt und erhalten      
  16 werden könne, oder welcher Macht hat, den Zustand des gemeinen Wesens      
  17 (den Staat) so einzurichten und zu erhalten, daß er als nothwendig ist,      
  18 damit die Gesetze darinen ihre Wirkung haben. -- Potestas iudiciaria ist      
  19 die Macht, welche den Gesetzen gemäßen Effect in (g Ansehung der Glieder      
  20 des Gemeinen Wesens gegen einander bestimmt ) vorkommenden einzelnen      
  21 Fällen bestimmt.      
           
  22 Also 1. die Substanz des Staats in den Gesetzen, 2. dieser ihre      
  23 Caussalität, 3. die Gemeinschaft.      
           
   

 

7987.   ψ? υ--χ?   J 100.
 
     
  25 Die Gesetzgebung muß ex voluntate communi hergenommen seyn      
  26 und nicht ex arbitrio qvodam privato et in favorem.      
           
  27 Wenn der summus imperans ein allgemein Gesetze giebt, so handelt      
  28 er wie ein souverain; wenn er decrete giebt, die Befehle aber nicht allgemeine      
  29 Gesetze sind und doch als souverain nicht von ihm appellation      
  30 entweder auf ein wirklich Gesetz oder überhaupt auf allgemeine Gesetzgebung      
  31 erlaubt, so handelt er als despot.      
           
     

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