Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 266 |
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01 | Zufriedenheit (Lossprechung) oder Reue, Vorwurf (Verurtheilung) zu empfinden. | ||||||
02 | Dieses vor der Handlung heißt Gefühl, nach der Handlung Gewissen. | ||||||
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04 | Das Gewissen aber muß ein instinct seyn und also seinen actus nicht | ||||||
05 | der willkühr negativ unterwerfen, weil es sonst keinen Zwang über uns | ||||||
06 | ausüben könte. Es ist dte Vorrükung des tadels, welche wir nicht vermeiden | ||||||
07 | können. Gewissenhaft ist der, welcher diese innere Verantwortung | ||||||
08 | und das innere gericht scheuet. Ungewissenhafte, Gewissenlose können dieses | ||||||
09 | forum Gantz feriieren lassen. | ||||||
10 | Dieses forum bekomt seine Gewalt* nicht bricht ab. | ||||||
11 | * (g motiva haben obiective Kraft, aber die subiective Kraft derselben | ||||||
12 | kommt auf die Empfindsamkeit an. ) | ||||||
7182. υ. Pr 123 Zu § 183, Schlussatz: |
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14 | Es ist eigentlich kein forum als externum, weil kein Zwang ist, wo | ||||||
15 | einer über sich selbst urtheilt; aber die bricht ab. | ||||||
7183. φ? ψ? Pr 121. Zu § 182: |
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17 | Ob das gewissen in ansehung der handlungen der Schuldigkeit blos | ||||||
18 | rechtfertigt, in Ansehung der Verdienstlichen aber belohnt. Ob es blos in | ||||||
19 | Ansehung der übertretung der Schuldigkeit bestraft, in Ansehung der der | ||||||
20 | Liebespflicht sich unnütz erklärt. Es scheint, das Gewissen belohne alles | ||||||
21 | Gute und bestrafe alles Böse, aber in verschiedenem Grade. | ||||||
7184. φ? ψ? Pr 122. Zu § 183: |
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23 | Es scheint, das gewissen könne nicht gnug bestrafen, weil es von | ||||||
24 | unserm willen abhängt, ob wir uns desselben Bissen unterwerfen wollen | ||||||
25 | oder nicht. Also ist es nur ein forum vicarium. Es besteht also mehr in | ||||||
26 | furcht der verdienten Strafe, als der Strafe selbst. | ||||||
7185. φ. Pr 124. Neben § 185: |
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28 | Ob tugend könne gelernt werden? Kan in zwiefacher Bedeutung genommen | ||||||
29 | werden. 1. ob ohne alles moralische Gefühl, d. i. Bestimbarkeit | ||||||
30 | des willens durch practische Vernunftregel, jemand, was tugend sey, verstehen | ||||||
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