Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 601 |
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01 | Zweites Hauptstück. |
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02 | Von der Mitteilung der Religionserkenntniss. |
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03 | Erster Abschnitt. |
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04 | Von der sinnlichen Mittheilungsart. |
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05 | § 73. |
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06 | Beschaffenheit und Schicklichkeit derselben. |
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6308. ψ3. Th 105'. Zu Th § 73: |
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08 | In der Religion ist obiectiv Rechtgläubigkeit (g orthodoxie ), subiectiv | |||||||||
09 | aber Gewissenhaftigkeit, d.i. reine geprüfte Aufrichtigkeit im Bekentnisse | |||||||||
10 | dessen, was als orthodox gelehrt wird, das Erfodernis. | |||||||||
11 | Wenn jemand nach seinem besten Vermögen das als, was ihm jetzt | |||||||||
12 | rechtgläubig dünkt, zu wählt, so kan er mit volliger Gewissenhaftigkeit | |||||||||
13 | Religion haben, und in der That ist nur bey reiner Gewissenhaftigkeit | |||||||||
14 | Religion. Wo nun keine Freyheit der Wahl ist offentlichen Untersuchung | |||||||||
15 | ist, wo entweder das Zuvorkommen mit eingedrükten Vorurtheilen oder | |||||||||
16 | der Zwang die Untersuchung hindert, da ist ungewissenhafte Religion, | |||||||||
17 | d.i. Pfaffenthum oder die Unterwürfigkeit Macht de, sclavische Gottes oder | |||||||||
18 | heuchlerische Unterwürfigkeit unter dem Drucke frommer Observanzen. | |||||||||
19 | Man solte daß nicht Religion nennen: es ist Pfaffenthum. Denn Religion | |||||||||
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