Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 524 |
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01 | Th § 6. |
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02 | Nähere Bestimmung der Erfordernisse zur Berichtung der Erkenntniss |
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03 | Gottes. |
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6245. ψ2. Th 7'. |
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05 | Weil der Begrif des Urwesens gantz negativ ist, nämlich daß es seiner | |||||||||
06 | Moglichkeit und Daseyn nach von keinem anderen abstamme (und nicht | |||||||||
07 | derivativ sey), dadurch man aber nicht weiß, was es sey, so soll hier der | |||||||||
08 | Begrif des Urspünglichen zu einem a priori durchgängig bestimmten Begrif | |||||||||
09 | führen. | |||||||||
10 | Es ist aber der Begrif eines Urwesens gantz willkührlich, wenn man | |||||||||
11 | nicht voraussetzt, daß etwas existire; im letzteren Falle aber ist es nothwendig, | |||||||||
12 | ein solches anzunehmen. Weil aber alsdenn irgend ein Daseyn | |||||||||
13 | vorausgesetzt wird, so ist der Beweis nicht ontologisch, sondern cosmologisch, | |||||||||
14 | aber doch transscendental. | |||||||||
15 | Soll das Daseyn des Urwesens durch ontologische Beweisgründe | |||||||||
16 | allein geführt werden, so muß das Daseyn aus lauter Begriffen gefolgert | |||||||||
17 | werden und nicht a posteriori voran gehen. In dem ontologischen Wege | |||||||||
18 | also muß aus bloßen Begriffen möglicher Wesen derjenige Gefunden | |||||||||
19 | werden, der das Daseyn in sich schließt, und dieser ist der scheint der | |||||||||
20 | Begrif des entis realissimi zu seyn. | |||||||||
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