Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 486 |
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01 | was zur introduction einer religion gehort, ist nicht selbst religionsvorschrift | |||||||||
02 | für alle Zeiten. | |||||||||
6196. ψ? (φ—χ?) M 401. Zu M § 982: |
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04 | revelation enthalt credenda und agenda, aber die erstere als zur | |||||||||
05 | religion gehorig, so fern sie auf agenda gerichtet sind als moralische | |||||||||
06 | ideen. Sanctionen bringen observantzen, nur Gesetze allgemeine | |||||||||
07 | menschenpflichten hervor. | |||||||||
08 | Es kan keine Verpflichtung zum Glauben geben; denn der Glaube | |||||||||
09 | ist ein Trost, nicht Zwang, man hält sich an ihn gern, Zwang haßt man. | |||||||||
6197. ψ. M 402'. |
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11 | (g Ein Ungläubiger ist nur der, so nicht ) Moralisch un glaubt, also | |||||||||
12 | der nicht das annehmen will, was allein moral stärken kan. | |||||||||
6198. ψ. M 402'. |
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14 | Ungläubig ist der, der, was ihm nicht durch eigene Erfahrung gewiß | |||||||||
15 | ist, dazu nicht anders als durch Gewisheit a priori vor wahr halten will. | |||||||||
16 | Also weder als Hypothese zur Begreiflichkeit (g oder dem practischen Gebrauch ) | |||||||||
17 | anderer a priori gewissen Sätze, noch wegen der Erfahrung anderer. | |||||||||
18 | Ungläubisch. | |||||||||
6199. ψ. M 402'. |
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20 | Glaube an Offenbahrung ist moralisch, wenn er pflicht ist; aber nur | |||||||||
21 | historisch, wenn er nicht Pflicht, sondern blos mittel zu pflichten ist. | |||||||||
6200. ψ. M 402'. |
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23 | Ob sich Gott uns offenbahre (g Ankündige ) durch die reine Vernunft | |||||||||
24 | (die practische, nicht speculatuve) oder durch die Natur (er eröfnet sich, | |||||||||
25 | aber entdekt sich uns) oder übernatürlicher Weise durch äußere oder | |||||||||
26 | innere Erfahrung? | |||||||||
6201. ψ. M 402'. |
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28 | Ob Gott sich durch Erscheinung offenbaren könne? | |||||||||
29 | Ob durch unmittelb Sprache, so daß wir wissen, daß es Gott sey, | |||||||||
30 | der spricht? | |||||||||
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