Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 384 |
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5916. ψ? (υ—χ?) M 93. Neben M § 307: |
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02 | Leges pertinent ad existentia, item mutabilitas. | |||||||||
5917. ψ? (υ—χ?) M 93. E II 1123. Neben M § 307: |
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04 | Ein iedes Ding nach seinem Daseyn an sich selbst erwogen (nicht als | |||||||||
05 | Erscheinung) ist ein obiect des Verstandes und nicht der bloßen Erfahrung, | |||||||||
06 | muß also nach Verstandesprincipien als absolut oder Hypothetisch nothwendig | |||||||||
07 | bestimt seyn. dasienige, dessen Daseyn nur durh den Verstand | |||||||||
08 | erkant wird, wird a priori, also als nothwendig erkannt. | |||||||||
5918. ψ? (υ—χ?) M 93. E II 977. In und zu M § 308: |
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10 | Das Zufallige als ein solches kan a priori nicht erkannt werden. | |||||||||
11 | Jedes obiect aber muß a priori als solches können erkant werden. | |||||||||
12 | Was in der Erfahrung gegeben ist, wird eben dadurch unter Gesetzen | |||||||||
13 | gedacht, mithin als nothwendig. | |||||||||
5919. ψ? (υ—χ?) M 93. E II 884. In M § 307, zu M § 308ff.: |
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15 | Die Existenz eines Dinges kan nur relativ auf einen Begrif, den ich | |||||||||
16 | von demselben habe, niemals absolut als zufallig oder nothwendig erkannt | |||||||||
17 | werden. | |||||||||
5920. ψ? (υ—χ?) M 93. E II 893. In M § 307, zu M § 308ff.: |
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19 | Alles, was da ist, ist nothwendig, entweder an sich oder durch Ursache. | |||||||||
5921. ψ2. M 93. In und zu M § 308: |
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21 | Daß etwas in Ansehung eines gewissen Begrifs zufallig sey, kan ich | |||||||||
22 | wohl a priori erkennen, aber nicht, daß es in singulari und individuo zufallig | |||||||||
23 | sey. | |||||||||
5922. ψ2. M 93. E II 1087. Zu M § 308: |
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25 | Wir können die Zufalligkeit weder der Dinge noch des Zustandes, | |||||||||
26 | nicht a priori, auch nicht a posteriori erkennen. Denn das Nichtseyn, | |||||||||
27 | welches aufs Daseyn folgt, beweiset nicht, daß es an die Stelle des Daseyns | |||||||||
28 | hätte statt finden können. Aber der Grundsatz der Zufalligkeit gilt | |||||||||
29 | nur vom empirisch zufalligen. Was bestandig ist, ist empirisch nothwendig; | |||||||||
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