Kant: AA XVII, Reflexionen zur Metaphysik. , Seite 688 |
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4723. ρ1. M 281'. E II 952. Zu M § 719: |
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04 | Erscheinungen sind Vorstellungen, so fern wir afficirt werden. Die | ||||||
05 | Vorstellung von unsrer (g freyen ) selbstthatigkeit ist eine solche, da wir | ||||||
06 | nicht afficirt werden, folglich ist nicht Erscheinung, sondern ursp frey | ||||||
07 | apperception. Nun gilt der Satz des Zureichenden Grundes nur als | ||||||
08 | principium der exposition der Erscheinungen, folglich nicht als exposition | ||||||
09 | der ursprünglichen Anschauungen. | ||||||
4724. ρ1? (φ1?) M 281. E II 1545. Zu M § 719: |
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11 | Wir können die Freyheit nicht a posteriori beweisen, weil der | ||||||
12 | Mangel der Warnehmung bestimender Gründe keinen Beweis abgiebt, | ||||||
13 | daß auch keine dergleichen daseyn. Wir können ihre Moglichkeit auch | ||||||
14 | nicht a priori erkennen, indem die moglichkeit des Ursprünglichen Grundes | ||||||
15 | der nicht durch einen andern determinirt wird, gar nicht kann begriffen | ||||||
16 | werden. Wir können sie also gar nicht theoretisch, sondern als eine nothwendige | ||||||
17 | practische hypothesis beweisen. | ||||||
4725. ρ1? (φ1?) M 282'. E II 1526. Gegenüber von M § 720 Schluss: |
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20 | Der Practische Begrif der Freyheit ist, der zureicht, um Handlungen | ||||||
21 | nach regeln der Vernunft zu thun, der also dieser ihren imperativen die | ||||||
22 | Gewalt giebt; der speculative oder vernünftelnde Begrif der Freyheit ist, | ||||||
23 | der zureicht, um Handl freye Handlungen nach der Vernunft zu erklären | ||||||
24 | Letzterer ist unmoglich, weil es das Ursprüngliche im derivativo ist. | ||||||
4726. ρ1? (φ1?) M 283. Über und neben M § 722: |
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26 | Wovon der Grund (und sein Verhaltnis zur Folge) durch die Sinne | ||||||
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