Kant: AA XVII, Reflexionen zur Metaphysik. , Seite 581 |
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01 | ersteren die conditiones nicht in der durchgängigen Bestimmung betrachtet | ||||||
02 | werden, so muß eine gantze Welt, die keine andre conditiones ausser sich | ||||||
03 | hat als im absolutnothwendigen Wesen, auch keine andre Grentzen der | ||||||
04 | Wirklichkeit haben, als die inneren Bedingungen der Moglichkeit. Aus | ||||||
05 | einer Welt in diesem Verstande würde sich auf eine einige Ursache und | ||||||
06 | deren Allgnugsamkeit schließen lassen, ferner auf die einigkeit dieser Welt. | ||||||
07 | Aber aus der Welt, die nicht das absolute Weltall ist, läßt sich nicht mehr | ||||||
08 | schließen, als aus einem composito substantiali überhaupt. Endlich aus | ||||||
09 | einer bloßen multitudine rerum finitarum nicht mehr als aus einem einzigen | ||||||
10 | finito. | ||||||
11 | Der Vollendungsbegrif ist das letzte in der Vermehrung und entspringt | ||||||
12 | aus dem Begriff alles, so wohl in der synthesi als analysi. Der | ||||||
13 | Grentzbegrif ist das, was übrig bleibt in der Verminderung der conditionum: | ||||||
14 | e.g. Ein Grund, der keine Folge ist; das absolut nothwendige | ||||||
15 | das absolut (ungeachtet aller Bedingungen) zufällige, d.i. die Freyheit. | ||||||
4523. ξ—ο? (ρ?) M 111. Über und unter der Überschrift „Notio mundi“: |
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18 | Die privatglückseeligkeit und Religion muß beym Menschen entweder | ||||||
19 | aus einem allgemeingültigen inneren oder äusseren princip abgeleitet | ||||||
20 | werden, wenn sie stimmen soll. | ||||||
4524. ξ—ο? (ρ?) (υ?) M 111. Zu M § 354: |
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22 | Aus unserem Begrif der Welt wird nur der Begrif von der Beziehung | ||||||
23 | eines ieden Theils eines compositi substantialis zum Ganzen in | ||||||
24 | Ordnung gebracht. Wir können uns keine Wirkungen einer substantiae | ||||||
25 | oder compositi denken als unter Voraussetzung nach allgemeinen Regeln | ||||||
26 | der Natur der substantz selbst oder ihrer Ursache. In einem Gantzen, weil | ||||||
27 | die Theile in commercio stehen, kan die Absicht auf ieden Theil besonders | ||||||
28 | nicht mit der auf den andern bestehen, so doch, daß ihre Gemeinschaft | ||||||
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