Kant: AA XVI, L §. 422-426. IX 149. §. 117. [Analytische ... , Seite 797 |
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3356. υ-ψ. L 116'. |
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02 | Das natürliche Recht ist das, was blos die Regel der Gemeinschaft | ||||||
03 | der Menschen unter einander betrift, dadurch einer dem andern ein recht | ||||||
04 | ertheilt; das künstliche und transscendentale ist das, was alle Rechte von | ||||||
05 | der Ursprünglichen Entstehung ableiten will. Das letztere wiederspricht | ||||||
06 | sich selbst. Denn alsdenn kann keiner ein sicheres Recht dem andern mittheilen, | ||||||
07 | weil er niemals ursprünglich beweisen kann, wie er selbst dazu | ||||||
08 | gekommen. | ||||||
3357. υ-ψ. L 116'. Zu L §. 422ff.: |
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10 | Der Richter soll 1. als inqvirent analytisch verfahren, um zuerst | ||||||
11 | aus allen momentis in facto eine Idee vom Facto zu bekommen. Da | ||||||
12 | aber vieles in demselben in Ansehung des strittigen Rechts gleichgültig | ||||||
13 | seyn kann, wenigstens iuridisch, so muß er alle varia facti mit dem iure | ||||||
14 | (cuiusvis partis) controverso vergleichen, um die momenta facti aus | ||||||
15 | denselben zu wählen. Denn muß Also muß er doch das ius praetensum | ||||||
16 | vorher erwägen, um zu wissen a priori zu bestimmen, was dazu | ||||||
17 | ist. e. g. Was zu einem Mascopeycontract und dessen Fortdauer des einen | ||||||
18 | der mascopisten gehöre. Dieses muß vorher allgemein beym Richter ausgemacht | ||||||
19 | seyn, und die parten müssen entweder darüber an die Gesetzgebungscommission | ||||||
20 | appeliren oder nun sich einlassen, nach allen diesen | ||||||
21 | momentis in iure die momenta in facto beyzubringen. | ||||||
22 | 2. als Richter muß er synthetisch verfahren: nach der iustitia distributiva | ||||||
23 | dasje diejenige praestanda anzeigen, die ein jeder der Streitenden | ||||||
24 | nach dem Rechte des andern hatten leisten oder davor satisfaction | ||||||
25 | leisten muß. | ||||||
3358. ψ? (υ-χ?) L 117. |
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27 | Rationale Wissenschaft ist entweder authentisch oder doctrinal. Die | ||||||
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