Kant: AA XVI, L §. 422-426. IX 149. §. 117. [Analytische ... , Seite 793 |
|||||||
Zeile:
|
Text:
|
|
|
||||
01 | Die Vorstellung, die sich ein ieder vom Rechte bey seinen iuridischen | ||||||
02 | Handlungen macht, ist die Einstimmung des andern unter bekanten Bedingungen. | ||||||
03 | Der gemeine Verstand erkenntn wohl rechtsprincipien, aber | ||||||
04 | nicht die Qvellen des Rechts. Principia constitutiva (g oder vielmehr | ||||||
05 | principia regulativa, nicht constutiva ), welche Vorschreiben, was recht | ||||||
06 | ist, aber nicht genetica, welche den Grund der rechtmäßigkeit darlegen. | ||||||
07 | e. g. casum sentit dominus bey dem, was verliehen worden. Auch ist die | ||||||
08 | letzte Erkentnis zweifelhaft. | ||||||
3348. ο? (π-ρ?) σ?? φ?? L 115. |
|||||||
10 | Was aus einem Vertrag entstanden ist, das kann also leicht auf gemeine | ||||||
11 | principia gebracht werden. | ||||||
12 | System einer populairen Rechtserkenntnis von der speculativen | ||||||
13 | unterschieden. Die populairen Begriffe des Rechts, die den speculativen | ||||||
14 | wiedersprechen, müssen zuerst aufgesucht werden. | ||||||
3349. υ-ψ. L 115. |
|||||||
16 | Jus reale ist eine idealische obligation einer Sache gegen den dominum. | ||||||
3350. υ-ψ. L 115. |
|||||||
19 | Jedem Recht correspondirt eine Verbindlichkeit anderer, ihn in der | ||||||
20 | Ausübung desselben nicht zu hindern. Weil aber alle Menschen ein Recht | ||||||
[ Seite 792 ] [ Seite 794 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
|||||||