Kant: AA XVI, L §. 341-352. IX 114-119. §. 41-55. ... , Seite 693 |
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01 | Die per iudicia subalternata gehören zur qvantitaet. | ||||||
02 | Die per iudicia opposita gehören zur qvalitaet. | ||||||
03 | Die per conversionem iudicii gehören zur relation. | ||||||
04 | Die per contrapositionem iudicii gehören zur modalitaet: aus | ||||||
05 | einem assertorischen ein apodictisch Urtheil zu machen. | ||||||
06 | L 95': | ||||||
07 | Alle Korper sind theilbar (assertorisch). Was also nicht theilbar ist, | ||||||
08 | ist kein Korper (apodictisch Urtheil, weil es sich wiederspricht,ein Korper | ||||||
09 | und nicht theilbar zu seyn, und ein Satz, dessen Gegentheil sich wiederspricht, | ||||||
10 | apodictisch ist.) | ||||||
11 | (s Man kann auch einen empirischen Satz zum Beyspiel brauchen. | ||||||
12 | e. g. Alle Menschen sind sterblich. Denn, diesen Vorausgesetzt, ist der | ||||||
13 | Satz: was nicht sterblich ist, ist nicht Mensch, apodictisch ausgedrükt. ) | ||||||
3171. β1. L 95'. Gegenüber von L §. 342 Satz 2 Schluss und Satz 3: |
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16 | Unter dem allgemeinen sind die besondern und einzelnen alle enthalten, | ||||||
18 | aber nicht unter dem besondern all einzelne. | ||||||
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