Kant: AA XVI, L §. 294-296. IX 102-104. §. 21-22. ... , Seite 641 |
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3070. ω. L 82. |
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02 | Wen (g blos ) die logische Form Verändert werden soll, so muß die | ||||||
03 | Materie der Begriffe d. i. der Inhalt derselben nicht verändert (aus | ||||||
04 | mortalis nicht nonmortalis gemacht) werden. Da nun die Logik es blos | ||||||
05 | mit der Form des Urtheils, nicht mit den Begriffen ihrem Inhalte nach | ||||||
06 | zu thun hat, so ist die Unterscheidung der Unendlichen von negativen Urtheilen | ||||||
07 | nicht zur Logik gehörig. Diese Benennung geht auch nur auf die | ||||||
08 | Verhütung des Scheins einer negation des Untersatzes in einem Vernunftschlusse | ||||||
09 | wenn das praedicat desselben blos verneinend ist. z. B. eine jede | ||||||
10 | Substanz, die nicht theilbar ist, ist nicht verweslich. Atqui die Seele | ||||||
11 | ein nicht eine theilbare Substanz etc. etc. Hier ist minor bejahend, d. i. das | ||||||
12 | praedicat ist: anima est nondiusibilis. | ||||||
3071. ω. L 82. Über und in dem Schlusssatz von L §. 294: |
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14 | ein Verneinend Urtheil ist vom Urtheile, was einen Verneinenden | ||||||
15 | Begrif vom Subjecte bejaht, unterschieden. In der relation besteht der | ||||||
16 | Unterschied. | ||||||
3072. ω. L 82. |
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18 | Nach dem principio exclusi medii ist die Sphäre eines Begrifs | ||||||
19 | relativ auf eine andere entweder ausschließend oder einschließend. | ||||||
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