Kant: AA XVI, L §. 294-296. IX 102-104. §. 21-22. ... , Seite 640 |
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01 | eines praedicats gedacht, im negativo außer der sphaera des letzteren gesetzt. | ||||||
02 | Im Infinito in die sphaeram eines Begrifs, die Ausserhalb der | ||||||
03 | Sphäre eines andern liegt. | ||||||
04 | L 82': | ||||||
05 | Im allgemeinen Urtheile wird ein Begrif die sphaera eines Begrifs | ||||||
06 | ganz innerhalb der Sphaera eines andern beschlossen; im particularen ein | ||||||
07 | theil der ersteren unter die Sphäre des andern; im einzelnen ein Begrif, | ||||||
08 | der gar keine Sphaeram hat, mithin blos als Theil, unter die sphaeram | ||||||
09 | eines andern beschlossen. Also sind die iudicia singularia den vniversalibus | ||||||
10 | gleich zu schatzen, und Umgekehrt ist ein iudicium vniversale | ||||||
11 | als ein einzelnes Urtheil in Ansehung der sphaera zu betrachten. Vieles, | ||||||
12 | so fern es an sich nur eines ist. | ||||||
3069. ψ. L 82'. |
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14 | Obgleich die Einschrankung Ausschließung eine negative ist, so ist | ||||||
15 | doch die Beschrankung eines Begrifs eine positive Handlung. Daher | ||||||
16 | Sind Grenzen positive Begriffe der beschränkter Gegenstände. | ||||||
17 | Alles Mogliche ist a oder non A. Sage ich also: etwas ist non A, | ||||||
18 | so ist es ein judicium indefinitum. Denn es wird über die Sphaera | ||||||
19 | definita A hinaus nicht bestimmt, unter welchen Begrif das obiect gehöre, | ||||||
20 | sondern blos, daß es in die Sphäre außer A gehöre, welches eigentlich | ||||||
21 | gar keine Sphaera ist, sondern nur die Angrentzung einer Sphäre an | ||||||
22 | das Unendliche oder die Begrenzung selbst. Der Überrest ist Unendlich, | ||||||
23 | wenn man vom Unendlichen einen bestimmten Theil wegnimmt. | ||||||
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