Kant: AA XVI, L §. 207-215. IX 67-72. [Zeuge. Unglaube. ... , Seite 515

     
           
 

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  01 Dieser Nothwen Glaube ist die Nothwendigkeit, die objective Realität      
  02 eines Begrifs (g vom hochsten Gut ), d. i. die Moglichkeit seines      
  03 Gegenstandes als (g a priori nothwendigen ) Objects der Willkühr anzunehmen.      
  04 Wenn wir blos auf Handlungen sehen, so haben wir diesen      
  05 Glauben nicht nöthig. Wollen wir uns aber durch Handlungen den uns      
  06 zum Besitz des dadurch möglichen Zweks erwerben erweitern, so müssen      
  07 wir es annehmen, daß dieser Mogli durchaus moglich sey. -- Ich kan      
  08 also nur sagen: ich sehe mich durch meinen Zwek nach Gesetzen der Freyheit      
  09 genöthigt, ein hochstes Gut in der Welt als möglich anzunehmen;      
  10 aber ich kan keinen anderen durch Gründe nothigen (der Glaube ist frey).      
           
   

 

2794.   ω.   L 62'.
 
     
  12 Der Vernunftglaube kan nie aufs theoretische Erkentnis gehen, denn      
  13 da ist das objectiv unzureichende Fürwarhalten blos Meynung. Er ist      
  14 blos eine Voraussetzung der Vernunft in subjectiver, aber absolut nothwendiger      
  15 practischer Absicht. Die Gesinnung der nach Moralischen Gesetzen      
  16 führt auf ein Object der durch reine Vernunft bestimmbaren Willkühr.      
  17 Das Annehmen der Thunlichkeit dieses Objects und also auch der      
  18 wirklichkeit der Ursache dazu ist ein moralischer Glaube, der ein freyes      
  19 und in moralischer Absicht der Vollendung seiner Zwecke nothwendiges      
  20 führwahrhalten ist.      
           
     

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