Kant: AA XVI, L §. 207-215. IX 67-72. [Zeuge. Unglaube. ... , Seite 515 |
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01 | Dieser Nothwen Glaube ist die Nothwendigkeit, die objective Realität | ||||||
02 | eines Begrifs (g vom hochsten Gut ), d. i. die Moglichkeit seines | ||||||
03 | Gegenstandes als (g a priori nothwendigen ) Objects der Willkühr anzunehmen. | ||||||
04 | Wenn wir blos auf Handlungen sehen, so haben wir diesen | ||||||
05 | Glauben nicht nöthig. Wollen wir uns aber durch Handlungen den uns | ||||||
06 | zum Besitz des dadurch möglichen Zweks erwerben erweitern, so müssen | ||||||
07 | wir es annehmen, daß dieser Mogli durchaus moglich sey. -- Ich kan | ||||||
08 | also nur sagen: ich sehe mich durch meinen Zwek nach Gesetzen der Freyheit | ||||||
09 | genöthigt, ein hochstes Gut in der Welt als möglich anzunehmen; | ||||||
10 | aber ich kan keinen anderen durch Gründe nothigen (der Glaube ist frey). | ||||||
2794. ω. L 62'. |
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12 | Der Vernunftglaube kan nie aufs theoretische Erkentnis gehen, denn | ||||||
13 | da ist das objectiv unzureichende Fürwarhalten blos Meynung. Er ist | ||||||
14 | blos eine Voraussetzung der Vernunft in subjectiver, aber absolut nothwendiger | ||||||
15 | practischer Absicht. Die Gesinnung der nach Moralischen Gesetzen | ||||||
16 | führt auf ein Object der durch reine Vernunft bestimmbaren Willkühr. | ||||||
17 | Das Annehmen der Thunlichkeit dieses Objects und also auch der | ||||||
18 | wirklichkeit der Ursache dazu ist ein moralischer Glaube, der ein freyes | ||||||
19 | und in moralischer Absicht der Vollendung seiner Zwecke nothwendiges | ||||||
20 | führwahrhalten ist. | ||||||
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