Kant: AA XVI, L §. 207-215. IX 67-72. [Zeuge. Unglaube. ... , Seite 507 |
|||||||
Zeile:
|
Text:
|
|
|
||||
01 | Es folgt nicht: weil ich das Gute, das er sich verspricht, nicht einsehen | ||||||
02 | kan, so hat er keine Absicht. | ||||||
03 | Gegenüber von L §. 211 „Und -- Gute“ (50635, 50721): | ||||||
04 | Er kan nach seiner Meinung aufrichtig reden; aber er vermischt sein | ||||||
05 | Urtheil mit den Sinnen. | ||||||
2779. β1. L 60'. Zu L §. 212 Nr. 1: |
|||||||
07 | Z. E. Auf einer Nadelspitze eine Schwadron Reuter. | ||||||
08 | Nach L §. 212 Nr. 2 will Kant eingeschoben wissen: | ||||||
09 | 3. Wenn alle andere Muthmaßliche Augenzeugen schweigen. | ||||||
2780. β1. L 60'. Zu L §. 213 „incredulitas“: |
|||||||
11 | Wird unterhalten durch die Zweifelsucht. Die Fertigkeit, einem | ||||||
12 | (g historisch warscheinlichen ) Zeugniße um der vernünftigen wArscheinlichkeit | ||||||
[ Seite 506 ] [ Seite 508 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
|||||||