Kant: AA XVI, L §. 201-206. IX 66-71. [Erfahrung. ... , Seite 496 |
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2745. β1. L 58'. Zu L §. 204 Satz 1: |
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02 | Es soll aus der Vernunft bewiesen werden, daß die Welt nicht ewig | ||||||
03 | sey: so muß ich mich nicht auf das Zeugniß der Schrifft berufen. | ||||||
2746. β1. L 58'. Zu L §. 205 Anfang: |
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05 | Wenn man beweisen soll, daß, wenn die Luft durch Feuer aus | ||||||
06 | einem topfe getrieben worden, er Waßer in sich saugen werde, so muß | ||||||
07 | man sich nicht auf die Erfahrung berufen. | ||||||
2747. β1. L 58'. Zu L §. 206 Anfang: |
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09 | Die Erfarungen sind entweder unsere oder anderer leute ihre. | ||||||
01 | Zu L §. 206 Satz 2: | ||||||
11 | z. E. Ich will beweisen, daß es in dem untern theil von Peru | ||||||
12 | nicht regne. | ||||||
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