Kant: AA XVI, L §. 191-200. IX 71. [Beweis.] , Seite 489 |
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2730. γ-ρ. L 55'. Zu l §. 196 qu;refutatio“ (Z. 28): |
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02 | einen Wiederlegen. | ||||||
03 | Das Erkenntnis wiederlegen. | ||||||
2731. υ-χ? (σ-τ?) L 55'. Zu L § 196: |
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05 | (s findet nur statt, wo wirklich die Satze contradictorie opposita | ||||||
06 | seyn. (s A und non A, nicht aber A und B, welches nicht A ist. Denn | ||||||
07 | da kan es ein Mittleres geben: Daß beydes nämlich unmöglich ist. ) ) | ||||||
08 | Wenn von zween (g wiedersprechenden ) ein ieder den Satz des | ||||||
09 | andern wiederlegen, aber keiner den seinigen direct beweisen kan: so haben | ||||||
10 | beyde ihre Sache gut gemacht; sie haben sich beyde des Irrthums überführt, | ||||||
11 | aber keiner hat seinen Satz dadurch bewiesen. Denn es liegt eine | ||||||
12 | falsche Idee zum Grunde, die, wenn sie angenommen wird, nothwendig | ||||||
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