Kant: AA XVI, L §. 181-183. IX 84-86. [Hypothese.] , Seite 469 |
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01 | der Verknüpfung mit dem Grunde. z. B. Kälte mit dem | ||||||
02 | Nordwinde. | ||||||
2681. υ? (χ-ψ?) L 51. |
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04 | Alle Hypothesen sind relative Voraußet Befugnisse, etwas wilkührlich | ||||||
05 | anzunehmen, nämlich um (g zu ) etwas, was eine Ursache haben | ||||||
06 | muß, diese zu finden. Es sind Befugnisse, hevristisch zu dichten. Schlechthin | ||||||
07 | darf man gar nichts erdichten. Die Einheit des Grundes ist das | ||||||
08 | eigentliche Merkmal der Warheit, vornemlich je größer das Manigfaltige | ||||||
09 | in den Wirkungen ist. Hypotheses subsidiariae schwächen den Beyfall. | ||||||
10 | Naturbegebenheiten verstatten nicht, daß Hypothesen apodictische Gewisheit | ||||||
11 | bekommen können, weil wir nie die Wirkung ganz erkennen. | ||||||
12 | Schriftauslegung. Alte Geschichte. | ||||||
2682. υ-χ. L 51'. |
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14 | Die Hypothese ist eine Meinung, daß etwas sey, weil die Folgen, | ||||||
15 | welche sind, daraus abgeleitet werden können. Die Möglichkeit der Voraußetzung | ||||||
16 | muß gewiss seyn. | ||||||
2683. υ? μ??. L 51. |
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18 | Es giebt canones der Vernunft a priori, d. i. Regeln, ohne welche | ||||||
19 | kein gebrauch der Vernunft möglich ist. e. g. Daß gewisse Gesetze, nach | ||||||
20 | denen wir allein die Erscheinungen unter Regeln bringen können, wahr | ||||||
21 | sind. Von diesen gilt keine Meinung. e. g. Hydroscop. Ventriloqvi. | ||||||
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