Kant: AA XVI, L §. 170. IX 77-81. [Arten der ... , Seite 418 |
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01 | Zu L §. 170 a Nr. 2: | ||||||
02 | Der egoism besteht darin, daß man in Ansehung der Vernunfterkenntnis | ||||||
03 | anderer Urtheil unnöthig findet und ihren wiederspruch als | ||||||
04 | kein Zeichen einer geheimen Unwarheit. | ||||||
05 | Der Egoism der Gleichgültigkeit oder des Eigendünkels. iener | ||||||
06 | isolirt sich nur. | ||||||
2564. ζ? κ2? L 46'. Gegenüber von L §. 170 Anfang: |
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08 | Weil die allgemeine Gültigkeit unserer Urtheile vor ieder Vernunft | ||||||
09 | die obiective Warheit anzeigt, so folgt (g daß anderer Urtheil ein außeres | ||||||
10 | Criterium der Warheit sey ) die thei Nothwendigkeit einer Theilnehmenden | ||||||
11 | Vernunft, welche dem Egoism entgegengesetzt ist; imgleichen das Recht, | ||||||
12 | seine Urtheile bekannt zu machen, und die Ehrliebe als die Triebfeder der | ||||||
13 | Wissenschaften. Ein theilnehmender Verstand und theilnehmender Wille | ||||||
14 | sind iederzeit Gut; ein richtiger und gesunder Verstand ist jederzeit mit | ||||||
15 | Rechtschaffenheit verbunden, wenigstens umgekehrt. | ||||||
16 | Das vorläufige Urtheil zum Vortheil anderer besteht darin, daß | ||||||
17 | man, wenn andere (g offenbar ) geirrt zu haben scheinen, lieber glaubt, | ||||||
18 | man verstehe sie nicht. | ||||||
19 | (s Das Vorurtheil der Persohn: seiner eignen oder anderer* . | ||||||
20 | (s Nur im historischen Gilt das Ansehen. ) Die Warheit muß anonymisch | ||||||
21 | gelten. Man muß nicht fragen, ob sie von edlen Eltern | ||||||
22 | erzeugt ist. ) | ||||||
23 | * (s egoism das Vorurtheil der Gleichgültigkeit des Urtheils | ||||||
24 | anderer als eines criterii der Warheit des unsrigen. ) | ||||||
25 | egoism wurde später (ω) in egoismi verändert und darüber hinzugefügt: | ||||||
26 | obsequii vel, wozu aus L §. 170 „praeiudicium“ zu ergänzen | ||||||
27 | ist. Schlieeslich wurden in ω noch die Worte hinzugesetzt: | ||||||
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