Kant: AA XVI, L §. 168 (Staz 1 und 2). IX 73-75. ... , Seite 399 |
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01 | der furcht her, der dupe von andern zu seyn. Der Klügste kan oft | ||||||
02 | leichter betrogen werden wie der Dumme. | ||||||
2510. ρ3-υ? (μ?) L 45. Zwischen L §. 167 und 168: |
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04 | Problematisch Urtheilen durch vorläufige, nicht bestimmende Urtheile. | ||||||
2511. ρ3-χ? (ψ?) L 45. |
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06 | Wir nehmen an, geben Beyfall, (beypflichten.) verwerfen. halten | ||||||
07 | den Beyfall zurük bey bloßen aufgaben der Erkenntnis (Problematisch). | ||||||
08 | wir suspendiren das iudidium, wenn wir in aeqvilibrio seyn. Nadelspitze. | ||||||
09 | darin ist es schweer sich darin zu erhalten. Das Gemüth muß uneingenommen | ||||||
10 | nicht praeoccupirt seyn. In allen diesen Stüken hat der | ||||||
11 | Wille ein Vermögen, den Verstand zu lenken. Es wäre Gut nur zur | ||||||
12 | Untersuchung, aber es geschieht auch zur Beypflichtung. Wir müssen | ||||||
13 | etwas annehmen zur Probe, und weil es blos Gründe vor sich hat, aber | ||||||
14 | wir behaupten es noch nicht. | ||||||
2512. υ-ψ. L 45'. |
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16 | Die Suspensio Iudicii ist entweder critisch oder sceptisch (s renunciatio ); | ||||||
17 | iene zur Untersuchung, diese um nichts zu urtheilen. (s Das | ||||||
18 | non liquet des Richters. ) | ||||||
19 | Die Foderung, bey einem einmal bewiesenen Satze fest zu bleiben, | ||||||
20 | es mögen sich auch Schwierigkeiten finden, wie sie wollen, ist unbillig und | ||||||
21 | unmöglich. | ||||||
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