Kant: AA XVI, L §. 155-167. IX 65-73. [Gewissheit der ... , Seite 393 |
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01 | es werde immer zureichen? weil es die Bedingung eines obiectiv | ||||||
02 | Vorsatzes ist. Woher kan ich diese Überzeugung aber nicht mittheilen? | ||||||
03 | Weil sie moralische Gesinnung voraussetzt. Die Ursache ist: wer | ||||||
04 | die moralitaet als an sich a priori gewiß ansieht, der muß ein Gottlich | ||||||
05 | Wesen annehmen. Wer da glaubt, sie setze selbst in der Beurtheilung ein | ||||||
06 | Gottlich Daseyn voraus, der kan nicht durch moralischen Glauben davon | ||||||
07 | überzeugt werden. | ||||||
2493. ω? (ρ-φ?) κ-λ?? η?? L 42'. |
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09 | Die Zulänglichkeit des Vorwarhaltens (im Glauben) läßt sich auf | ||||||
10 | die Probe stellen durch Wetten oder durch schwören. Zu dem ersten | ||||||
11 | gehört ist comparative, zum zweyten absolute Zuläg Zulänglichkeit obiectiver | ||||||
12 | Gründe nothig, welche wenn sie nicht sind, dennoch ein schlechterdings | ||||||
13 | subiectiv zureichendes Vorwarhalten gilt. | ||||||
14 | Von Moralischer Gewisheit des Daseyns Gottes als Hypothesis. | ||||||
2494. ω? (φ-χ?) L 42'. |
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16 | Wofern der Zweifel am Daseyn Gottes und einer andern Welt der | ||||||
17 | moralitaet sollte Abbruch thun, so ist das Daseyn beyder moralisch gewiß. | ||||||
2495. ω. L 42'. |
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19 | Glauben ist ein für die practische Vernunft (also subiectiv) hinreichendes | ||||||
20 | Vorwarhalten, in welchem also ein Interesse (subiectiver | ||||||
21 | Grund), welches doch für jederman gilt, zum grunde gelegt wird, wobey | ||||||
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