Kant: AA XVI, L §. 155-167. IX 65-73. [Gewissheit der ... , Seite 391 |
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(s | |||||||
01 | * Das, was ich aus moralischen Gründen annehme uns so, daß | ||||||
02 | ich gewiß bin, das Gegentheil könne nie bewiesen werden. | ||||||
03 | Von der Meynung sehe ich ein, daß das Gegentheil vielleicht | ||||||
04 | könne bewiesen werden. | ||||||
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2488. ψ? (υ-χ?) L 44'. |
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06 | Das blos Vorwarhalten aus blos obiectiven Gründen ist entweder | ||||||
07 | meynen oder Wissen (unzureichend oder zureichend). | ||||||
08 | Das Vorwarhalten aus blos subiectiven abe, gewiß iederzeit | ||||||
09 | unzureichend sind: Überredung; aus obiectiven und subiectiven, deren | ||||||
10 | jene an sich nicht zureichend, aber mit diesen zusammen zureichend seyn: | ||||||
11 | Glauben. | ||||||
12 | Was man weiß: davon hört man keine Gegengründe. | ||||||
13 | Was man glaubt: auch nicht. | ||||||
2489. ψ? (υ-χ?) L 44'. |
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15 | Glauben giebt eine Überzeugung, die nicht communicabel ist. (wegen | ||||||
16 | der subiectiven Gründe.) | ||||||
17 | Wissen muß sich mittheilen lassen und gebietet Beystimmung. | ||||||
18 | postulirt. | ||||||
19 | In dem, was worin ein jeder nur vor sich überzeugt zu seyn | ||||||
20 | braucht, ist glauben hinreichend. | ||||||
21 | Logisch hinreichend vorwarhalten -- ohne Interesse. | ||||||
22 | practisch hinreichend vorwarhalten -- wenn d in Absicht auf das | ||||||
23 | Interesse, und zwar von jedermann. | ||||||
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