Kant: AA XVI, L §. 155-167. IX 65-73. [Gewissheit der ... , Seite 387 |
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01 | und auf freywillige aufgebung aller Untersuchung beruhenden | ||||||
02 | Glauben). | ||||||
03 | Außerlich kan so gar dolus seyn bey affectation der inneren Überzeugung. | ||||||
2477. ψ? (υ-χ?) L 42'. |
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06 | Das für wahr halten aus einem Erkentnisgrunde, der aber weder | ||||||
07 | subiectiv noch obiectiv hinreichend ist, ist Meynung.* | ||||||
08 | Das für wahr halten aus einem Erkentnisgrunde, der zwar subiectiv, | ||||||
09 | aber nicht obiectiv hinreichend ist, ist Glaube. (s ist nicht mittheilbar | ||||||
10 | beweisfähig. ) (s Privaturtheil. ) | ||||||
11 | Das für wahr halten aus einem Erkentnisgrunde, der so wohl subiectiv | ||||||
12 | als auch obiectiv hinreichend ist, ist Wissen. | ||||||
13 | * (s Ein mit Bewustseyn so wohl (g weder ) objectiv als subjectiv | ||||||
14 | unzureichendes Fürwahrhalten ist Meynen. Ein zwar nicht objectiv, | ||||||
15 | doch subjectiv Zureichendes: Meynen Glauben. Ein so wohl subjectiv | ||||||
16 | als objectiv: Wissen. ) | ||||||
2478. ψ? (υ-χ?) L 42. Zu der Überschrift „von der Gewissheit der gelehrten Erkenntniss“ (35918): |
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19 | Modalität des Erkenntnis Vorwarhaltens. | ||||||
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