Kant: AA XVI, L §. 155-167. IX 65-73. [Gewissheit der ... , Seite 375 |
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01 | bey den Vermessenen Betheurungen und Beschweeren, außer wenn man | ||||||
02 | schwört daß man dieses aufrichtig glaube. | ||||||
03 | Der Unterschied des Vorwahrhaltens scheint scheint wirklich blos | ||||||
04 | practisch (g zu ) seyn, wie viel man nemlich darauf verwetten könnte. | ||||||
05 | * (s Das subiectiv hinreichende Vorwarhalten, welches (nicht) zugleich | ||||||
06 | obiectiv ist, ist Überzeugung; ist es nicht: Überredung. (s Lotteriegewinn. ) ) | ||||||
2452. κ2? λ? (η?) L 43'. Gegenüber von L §. 156: |
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09 | Wenn die Gründe des Vor wahr haltens nur ein Theil des Zureichenden | ||||||
10 | Grundes seyn, so heißt es warscheinlichkeit. | ||||||
11 | Wenn das vor wahr halten nur subiective betrachtet wird und also | ||||||
12 | nicht allgemein gültig ist, so heißt es Scheinbarkeit. | ||||||
13 | Wenn die Erkentnis scheinbar gewis ist, so heißt sie überredung. | ||||||
14 | Wenn die obiective Gewisheit anschauend ist, so heißt sie evidentz. | ||||||
2453. κ-λ? (ρ-σ)? L 44'. |
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16 | Die Erkenntniss der Vernunft enthalten nicht blos, was da sey, | ||||||
17 | sondern, weil sie a priori sind, was sie seyn müssen oder nothwendig seyn | ||||||
18 | (apodictisch). | ||||||
2454. κ-λ? ν-ρ? L 44'. Gegenüber von L §. 162: |
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20 | (s Alle Überzeugung ist entweder logisch (das obiect ist gewiß) | ||||||
21 | oder (g practisch: Glaube gegen Wissen ) moralisch (ich bin gewiß). ) | ||||||
22 | Die gewisheit ist entweder empirisch * oder rational (s des gemeinen | ||||||
23 | Verstandes oder der speculativen Vernunft ). | ||||||
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