Kant: AA XVI, L §. 155-167. IX 65-73. [Gewissheit der ... , Seite 371 |
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2445. β1. L 45. 45'. Zu L §. 167: |
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02 | L 45: | ||||||
03 | Ein theologus hat eine seichte erkenntniß, wenn er mehr aus den | ||||||
04 | patribus als der heiligen Schrift beweiset. | ||||||
05 | L 45': | ||||||
06 | Nicht alles, was sich nicht im höchsten Grade demonstriren läßt, | ||||||
07 | ist seicht. | ||||||
2446. η1? (ν-ρ1?) (κ-λ?) L 42. Zu L §. 155: |
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09 | (g Von der Unveränderlichkeit des Vernunftglaubens. ) | ||||||
10 | Moralische Gewisheit heißt es zwar; sie ist aber kein Wissen, sondern | ||||||
11 | nur ein Glauben, wie bey der Jury. Wenn man durchaus, und zwar aus | ||||||
12 | moralischen Gründen, ein Urtheil fällen muß und nicht in suspenso | ||||||
13 | bleiben darf: so ist dieses Urtheil nothwendig. | ||||||
14 | Das Princip der selbsterhaltung der Vernunft ist das Fundament | ||||||
15 | des Vernunftglaubens, in welchem das Fürwahrhalten eben den Grad | ||||||
16 | hat als beym Wissen, aber von anderer Art ist, indem es nicht von der | ||||||
17 | Erkentnis der Gründe im obiect, sondern von der wahren Bedürfnis des | ||||||
18 | Subiects in ansehung des theoretischen so wohl als practischen Gebrauchs | ||||||
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