Kant: AA XVI, L §. 115. IX 58. [Merkmal.] , Seite 298 |
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01 | ausmacht, cognitio partialis, ist das Merkmal. Wir erkennen | ||||||
02 | Dinge nur durch Merkmale. | ||||||
2280. υ-ψ. L 29. |
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04 | Was als gehorig wie ein theil zu der ganzen (g moglichen ) Vorstellung | ||||||
05 | eines Dinges betrachtet wird, heist sein Merkmal. | ||||||
2281. ψ? υ-χ?? L 29'. |
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07 | Wir erkennen Dinge nur durch Merkmale; das heißt eben erkennen, | ||||||
08 | welches von kennen herkommt. Denn der Verstand ist ein Vermögen zu | ||||||
09 | denken, d. i. discursiv durch Begriffe zu erkennen; Begriffe aber sind | ||||||
10 | Merkmale von allgemeinem Gebrauche. | ||||||
11 | Anschauung kommt von den Sinnen; durch merkmale löset der Verstand | ||||||
12 | die Anschauungen auf und setzt sie zusammen. Die Vernunft geht | ||||||
13 | nachher von dem, was die Merkmale enthalten, zu dem, was der gantze | ||||||
14 | Begrif enthält. | ||||||
2282. ψ? υ-χ?? L 29'. |
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16 | Ein Merkmal ist nicht immer ein Begrif der Sache, sondern oft nur | ||||||
17 | von einem Theile der Sache. e. g. Die Hand ist ein Merkmal des | ||||||
18 | Menschen; aber nur Hände haben ist dies Merkmal als Begrif vom | ||||||
19 | Menschen. Also dient der theilbegrif durch seine allgemeinheit, die Sache | ||||||
20 | auch ohne Vergleichung unter einen UnterscheidungsGrund zu bringen. | ||||||
21 | Eine Partialvorstellung als Erkentnisgrund der ganzen Vorstellung | ||||||
22 | ist ein Merkmal. | ||||||
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