Kant: AA XVI, L §. 111-113 IX 55-57. [Arten des ... , Seite 289 |
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01 | Unwißenheit (s z. E. wo die holle sey ). Außer wo man genöthigt | ||||||
02 | eines von zweyen entgegengesetzten Erkentnißen vor wahr zu | ||||||
03 | halten. e. g. in der religion. | ||||||
04 | Ein Irrthum ist entweder theoretisch praktisch. e. g. Daß es ahndungen | ||||||
05 | und bedeutende Thräume gebe. Oder praktisch (g Daß die Seele | ||||||
06 | sterbe. ) Daß die Körper unendlich theilbar seyn. | ||||||
07 | (g Daß die Erde stille stehe. ) | ||||||
2261. β1. L 28'. Zu L §. 112: |
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09 | Es ließe sich fragen, ob es kleine Irrthümer gebe. Comparative. | ||||||
10 | Von der materialitaet der Menschlichen Seele ist ein großer Irrthum. | ||||||
11 | Vom Seelenschlafe ein kleinerer. Die Irrthümer sind entweder praktisch | ||||||
12 | oder theoretisch groß. Der Irrthum ist praktisch kleiner, daß die Ehrb | ||||||
13 | Ehrbegierde der Zwek der Handlungen seyn müße, als daß es die Wollust | ||||||
14 | sey. | ||||||
15 | Ein Irrthum kan theoretisch groß, aber praktisch klein seyn. | ||||||
16 | Gegenüber von L §. 112 „und desto -- Folglich muss“ (Z. 30f.): | ||||||
17 | Daß nicht eine jede Sache ihren Grund habe. | ||||||
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