Kant: AA XVI, L §. 55-64. , Seite 204 |
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2032. β1. L 16'. Zu L §. 61: |
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02 | Von den Leuten, die nicht viel vergeßen. Item von denen, die gar | ||||||
03 | zu viel vergeßen. | ||||||
04 | Die Weitläufigkeit des Erkenntnißes kan eine Ursache der Vergeßenheit | ||||||
05 | werden, wenn sie ohne die Ordnung der Vernunft, ohne | ||||||
06 | reflexion und ohne diejenige Merkmaale, welche durch eine genaue Aufmerksamkeit | ||||||
07 | eingesehen werden, eingesehen ist; alsdenn kan etwas viel | ||||||
08 | vergessen werden und bleibt doch viel übrig. | ||||||
2033. β1. L 17'. Zum Schlusssatz L §. 61: |
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10 | Einer, der die music erlernet, vergißt diejenigen Stücke, die er anfänglich | ||||||
11 | gelernet hat, aber er behält die fertigkeit zu spielen. Also nachdem | ||||||
12 | man die besondere Stücke der Erkenntniß aus dem Gedächtniße verlohren: | ||||||
13 | so bleibt eine fertigkeit übrig, nach der Art des einmal erlangten | ||||||
14 | Erkentnißes ferner zu denken. | ||||||
15 | Doch muß man sich so viel möglich vor einer nachlaßigkeit in der | ||||||
16 | Attention und dem Erinnerungsvermögen hüten. | ||||||
2034. β1. L 17. Zu L §. 62 Nr. 1: |
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18 | z. E. Die Wissenschaft der philosophie und mathematik in ihrem | ||||||
19 | gantzen Umfange. | ||||||
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