Kant: AA XVI, Der ander Abschnitt, von der ... , Seite 178 |
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01 | Man muss den Horizont des Erkentnisses nicht zu sehr verändern. | ||||||
02 | (s Nicht von einem auf das andere fallen. ) | ||||||
03 | Man muß nicht verwegen seyn, den Horizont anderer zu bestimmen: | ||||||
04 | erstlich weil man ihre Fahigkeiten, zweytens ihre Absichten nicht genug | ||||||
05 | kennet. | ||||||
1969. β1. L 14'. Zu L §. 49 Anfang: |
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07 | Weil die Weitläuftigkeit der Erkentniß komt an: 1. Auf der große | ||||||
08 | seines Horizonts, d. i. auf die Menge der Erkannten Objekte, 2. auf die | ||||||
09 | Wichtigkeit derselben. | ||||||
1970. β1. L 14'. Zu L §. 49 Schluss: |
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11 | Dazu gehöret 1. daß er prüfe, zu welchem Theile des Erkenntnißes | ||||||
12 | er die großte Fähigkeit und Wohlgefallen hat. 2. Was in (g Ansehung ) | ||||||
13 | gewißer Pflichten ihm mehr oder weniger nothig ist. Daß 3. Was mit | ||||||
14 | den nothwendigen Pflichten nicht zusammen bestehen kan. 4. Er suche | ||||||
15 | eher seinen Horizont zu sehr zu erweitern als zu verengen. | ||||||
1971. η? κ-ρ? L 12'. Zu L §. 41-43: |
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17 | Imperfectio cognitionis | 1mo | vel est defectus vel privationis; prior: | ||||
18 | ignorantiae, posterior: erroris. | ||||||
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