Kant: AA XVI, L §. 5. IX 21--33. [Begriff und ... , Seite 052 |
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1631. η--φ. L 2. Zu L §. 5 Satz 1: |
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02 | Mathematische können einigermaaßen auf Glauben angenommen | ||||||
03 | werden. | ||||||
1632. β1. L 2'. |
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05 | §. 5. Diese Erklärung setzet das specifische Merkmaal der Weltweisheit | ||||||
06 | darin, daß sie ihre Warheiten ohne Glauben erkennt; wir müßen aber viel | ||||||
07 | Historisches Erkentniß, welches in der Philosophie zum Grunde liegt, | ||||||
08 | durch den Glauben erkennen. z. E. wir müßen glauben, daß es war sey, | ||||||
09 | was Roemer und nach ihm andere Philosophen von den Phaenomenis | ||||||
10 | der Jupiters trabanten sagen, um daraus etwas auf die Natur des Lichts | ||||||
11 | zu schließen. Ein Philosoph macht observationes und experimente, der | ||||||
12 | andere glaubt sie und folgert vielerley folgen daraus. | ||||||
13 | Wir wollen also lieber die definition beybehalten, in welcher es heißt: | ||||||
14 | Philosophia est scientia, qvae circa rationes rerum versatur. Man muß | ||||||
15 | jedoch das Philosophische Erkentniß von der Kenntniß der Philosophie | ||||||
16 | unterscheiden. Das erstere ist ein habitus rationes rerum cognoscendi | ||||||
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