Kant: AA XVI, Einleitung in die Vernunftlehre. [L §. ... , Seite 019 |
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01 | Die Wissenschaft von den Regeln im gelehrten Gebrauch der Vernunft | ||||||
02 | ist Logica proprie dicta, doctrina. | ||||||
03 | In jener Jene dient als ein catarcticon wie die Grammatic, | ||||||
04 | diese als Organon. | ||||||
(s | |||||||
05 | Der Gemeine Verstand erkennt daß universale in concreto. | ||||||
06 | Der Gesunde thut dieses nach Gründen des Verstandes, nicht der | ||||||
07 | sinnlichen illusion, Vorurtheil. | ||||||
) | |||||||
08 | (s Die Regeln einer Gemeinen Erkenntnis dienen nur zur disciplin, | ||||||
09 | alles auf die Regeln, die man schon voraus weiß, aufmerksam | ||||||
10 | zu machen oder und die Abweichung davon zu verhüten, ohne oder | ||||||
11 | die Erkentnis hervorz. B.ingen; denn heißt es doctrin. ) | ||||||
12 | (s Der künstliche Gebrauch des Verstandes (nach Vorschriften) | ||||||
13 | dient ist entweder als disciplin oder doctrin; der ersteren Gebrauch ist | ||||||
14 | negativ (fehler abzuhalten: aesthetic), 2, positiv: Erkentnisse hervorz. B.ingen; | ||||||
15 | iene dient als critic, diese als organon. ) | ||||||
16 | (s Die Logic als (g Critic und ) disciplin (g und critic ) der Gesunden | ||||||
17 | vernunft; und als eine doctrin der Gelehrten: ein organon. Ihre | ||||||
18 | principien sind a priori (weil sie eine Regeln des Verstandes enthalten). | ||||||
19 | Also ist es eine philosophie und eine Wissenschaft ). | ||||||
20 | (s Logic dient als disciplin und als doctrin; diese als critic und | ||||||
21 | als organon. Kunstmäßig alle Handlungen zu benennen, wie in | ||||||
22 | grammatic, aesthetic. ) | ||||||
23 | (s Die aesthetic dient als Critic, weil die principia a posteriori | ||||||
24 | hergenommen, also nicht genetisch seyn, die logic als organon. ) | ||||||
25 | (g Gemeine und speculative Vernunft: jene in concreto (das | ||||||
26 | criterium), diese in abstracto. Die Grentzen der ersten werden bestimt | ||||||
27 | durch das feld der Erfahrungen. Restriction auf diese Bedingungen | ||||||
28 | und Erweiterung ins feld der speculativen nach dem analogon der | ||||||
29 | gesunden Vernunft. ) | ||||||
30 | (s Gemeine Vernunft: (g auch ) nach Regeln, die aber nicht Vorschriften | ||||||
31 | sind, d. i. von deren Erlernung die Ausübung abhangt. | ||||||
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