Kant: AA XV, Entwürfe zu dem Colleg über ... , Seite 898 |
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01 | S. II: | |||||||
02 | (g Das letzte Mittel: ein gutes Volckerrecht. ius gentium. St. | |||||||
03 | Pierre. ) | |||||||
04 | Die Mittel der Verbesserung sind Erziehung (g Cultivirung ), Gesetzgebung | |||||||
05 | (g Civilisirung ) und Religion (g moral ). Alle drey öffentlich, | |||||||
06 | damit das Ganze in Vollkommenheit zunehme. Alle drey frey, weil alles | |||||||
07 | nichts erzwungenes Bestand hat. Alle drey der Natur angemessen, folglich | |||||||
08 | negativ. | |||||||
09 | (g Alle drey müssen auf die moralisirung angelegt werden. ) | |||||||
10 | 1. Die negative Erziehung setzt voraus, daß der Mensch als | |||||||
11 | Kind gut sey, daß wir vorzüglich darauf sehen müssen, ihm nicht seine | |||||||
12 | Talente durch Nachahmung, seine Neigung und Wahl durch Zwang und | |||||||
13 | seine Sitten nicht durch Beyspiele und Anreitzungen zu verderben. | |||||||
14 | 2. Die negative Gesetzgebung sucht nicht gleichsam Kinder | |||||||
15 | passiv zu erhalten und vor sie zu sorgen (g wie Jesuiten in paraguay ), | |||||||
16 | sondern (g läßt sich selbst machen ) besorgt nur ihre Freyheit unter einfachen | |||||||
17 | und aus der natürlichen Vernunft geschöpften Gesetzen. Vornemlich | |||||||
18 | solchen, die Sittlichkeit befördern. | |||||||
19 | 3. Die negative Religion bringt alles auf den einfaltigen | |||||||
20 | Begrif eines gott wohlgefälligen lebenswandels zurük. Hebt die Priester | |||||||
21 | auf und läßt nur die Geistlichen. Nimmt die Satzungen weg und läßt | |||||||
22 | nur die Vorschrift der Vernunft übrig und ist dem Einfältigsten eben so | |||||||
23 | klar als dem gelehrtesten. | |||||||
24 | (g In drey Verhaltnissen Kinder. 1. Kinder eines Hausvaters, | |||||||
25 | 2, eines Landesvaters, 3, eines Beichtvaters. Kommt nicht heraus. ) | |||||||
26 | Wir sind in einer dreyfachen Unmündigkeit: 1. der häuslichen | |||||||
27 | als Kinder und werden so erzogen, daß als wenn wir Zeitlebens unmündig | |||||||
28 | bleiben sollen, nicht selbst zu denken, sondern all anderer Urtheile | |||||||
29 | Folge zu leisten, nicht selbst zu wählen, sondern nach Beyspielen (nicht | |||||||
30 | durchs Urtheil unseres eigenen Gewissens, sondern durch die Sententz der | |||||||
31 | Geistlichen verurtheilt oder losgesprochen zu werden.) | |||||||
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