Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 625 |
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01 | diese ihn nothigen solte, alles was ihn aufbleht und sein ansehen vergroßert | |||||||
02 | oder verschönert, fahren zu lassen, so ist sehr zu fürchten bricht ab. | |||||||
1430. υ. M 320. E I 655. |
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04 | Es giebt barbarische oder gesittete Tugend (g disciplinirte ) gesetzmäßige | |||||||
05 | Tugend. Die erstere ist selb ohne Verbindlichkeit, die andre nur | |||||||
06 | aus Grosmuth, die zweyte aus Pflicht. Zur ersten gehöret grosmüthige | |||||||
07 | Freundschaft ohne mit Rachbegierde gegen Beleidigung, Vertheidigung | |||||||
08 | des Rechts andrer ohne Dankbarkeit, Schutz des weiblichen Geschlechts | |||||||
09 | ohne Bürgerpflicht. Ferner patriotische oder cosmopolitische Tugend. | |||||||
10 | Zu Hause und gegen Familie oder Vaterland enthusiastisch, gegen die | |||||||
11 | ganze übrige welt gleichgültig, Patriotischer Misgunst gegen andre Völker. | |||||||
12 | Die Regel ist: Wir müssen uns unter Pflicht und Gesetzen aus allgemeinen | |||||||
13 | guten Gesinnungen verbunden erkennen. | |||||||
14 | Die Gutherzigkeit macht es nicht aus. Die Achtung vors Menschliche | |||||||
15 | recht, nicht aus Religion, sondern aus Menschenpflicht, ist niemals in | |||||||
16 | das Herz der barbaren gekommen. | |||||||
17 | Vom Enthusiasm der Tugend und der kalten Überlegung nach | |||||||
18 | Grundsätzen. | |||||||
1431. υ. M 321. |
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20 | Die (g simple ) Todesstrafe ist die, welche am meisten dem Charakter | |||||||
21 | der verurtheilten angemessen ist; ein ehrlicher Mann (als bey der englischen | |||||||
22 | rebellion) wird dadurch am gelindesten und ein schelm nach dem Maaße | |||||||
23 | der niedertrachtigkeit am härtesten bestraft, ausgenommen wo überdrus | |||||||
24 | des Lebens die Ursache des Verbrechens an anderen ist; denn da muß der | |||||||
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