Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 512 |
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01 | Die iedermann schuldig sind, sind vergnügt, wenn sie nur noch | |||||||
02 | glauben, credit zu finden. | |||||||
03 | (g Wer vom Glüke in den Tag lebt (handwerker), sind vergnügt. ) | |||||||
04 | Wie ein Character, d. i. ein eigenthümlicher Gebrauch der Freyheit, | |||||||
05 | könne angebohren, d. i. auf die Natur gegründet seyn, da Natur und | |||||||
06 | Freyheit sonst unterschieden sind, ist unbegreiflich, aber nichts desto weniger | |||||||
07 | gewis. Der böse Character muß auf das gehen, was schlechthin böse ist, | |||||||
08 | z. E. betrügen, Neid, stehlen. Dagegen ist das böse Hertz und schlechte | |||||||
09 | Gemueth auf das Gerichtet, was nur bedingter Weise böse ist. | |||||||
1156. π. M 298. E I 505. |
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11 | Der Charakter entha verfahrt nach Grundsatzen. Die Gütigkeit | |||||||
12 | gehort also nicht zum Charakter; denn davon sind keine Grundsätze moglich, | |||||||
13 | aber höchstens ein etat. | |||||||
1157. π. M 298. E I 445. |
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15 | Die Kargheit, welche blos aus der Ordnung entspringt, sich einen | |||||||
16 | etat zu formiren, oder auch daraus entspringt, weil die Wohlthatigkeit | |||||||
17 | keine rechte Regel verstattet, man aber nicht gern von Regeln abgehen | |||||||
18 | will. Man urtheilt so: wenn man gegen einen ieden so seyn würde, so | |||||||
19 | würde man bald ein Bettler werden. | |||||||
1158. π. M 300'. E I 518. |
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21 | Ein bestimmter Charakter: von dem man alles, was durch Gr nach | |||||||
22 | regeln bestimmt werden kan, voraus urtheilen kan. Gütigkeit gehort nicht | |||||||
23 | zum Character. Der Character ist gut an sich selbst, aber durch principia | |||||||
24 | wird er böse. | |||||||
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