Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 512

   
         
 

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  01 Die iedermann schuldig sind, sind vergnügt, wenn sie nur noch    
  02 glauben, credit zu finden.    
         
  03 (g Wer vom Glüke in den Tag lebt (handwerker), sind vergnügt. )    
         
  04 Wie ein Character, d. i. ein eigenthümlicher Gebrauch der Freyheit,    
  05 könne angebohren, d. i. auf die Natur gegründet seyn, da Natur und    
  06 Freyheit sonst unterschieden sind, ist unbegreiflich, aber nichts desto weniger    
  07 gewis. Der böse Character muß auf das gehen, was schlechthin böse ist,    
  08 z. E. betrügen, Neid, stehlen. Dagegen ist das böse Hertz und schlechte    
  09 Gemueth auf das Gerichtet, was nur bedingter Weise böse ist.    
         
   

 

1156.   π.   M 298.   E I 505.
 
   
  11 Der Charakter entha verfahrt nach Grundsatzen. Die Gütigkeit    
  12 gehort also nicht zum Charakter; denn davon sind keine Grundsätze moglich,    
  13 aber höchstens ein etat.    
         
   

 

1157.   π.   M 298.   E I 445.
 
   
  15 Die Kargheit, welche blos aus der Ordnung entspringt, sich einen    
  16 etat zu formiren, oder auch daraus entspringt, weil die Wohlthatigkeit    
  17 keine rechte Regel verstattet, man aber nicht gern von Regeln abgehen    
  18 will. Man urtheilt so: wenn man gegen einen ieden so seyn würde, so    
  19 würde man bald ein Bettler werden.    
         
   

 

1158.   π.   M 300'.   E I 518.
 
   
  21 Ein bestimmter Charakter: von dem man alles, was durch Gr nach    
  22 regeln bestimmt werden kan, voraus urtheilen kan. Gütigkeit gehort nicht    
  23 zum Character. Der Character ist gut an sich selbst, aber durch principia    
  24 wird er böse.    
         
     

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